22-2198

Zusammenhalt braucht kulturelle Vielfalt – für eine Unterstützung der altonale! Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Die altonale ist weit mehr als ein Festival sie ist ein lebendiges Symbol für die Vielfalt, Kreativität und das Miteinander in unserem Stadtteil und das bereits seit über 25 Jahren. Sie gehört zu den größten nicht-kommerziellen, öffentlich zugänglichen Kulturangeboten Hamburgs sowie der Bundesrepublik und prägt die kulturelle Identität unseres Bezirks. Neben dem Festival der kulturellen Vielfalt veranstaltet die altonale GmbH auch STAMP das Internationale Festival der Straßenkünste. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen ist es wichtiger denn je, Orte der Teilhabe und des Dialogs zu schaffen, wie es bei der altonale erreicht wird.

hrlich erhält die altonale öffentliche Zuwendungen in Höhe von 185.000 Euro, davon 115.000 Euro r die altonale und 70.000 Euror STAMP. Der Bezirk steuert 26.800 Euro zur altonale und 25.000 Euro zu STAMP bei. Diese Finanzierung deckt jedoch nur 20 % der Gesamtkosten, 80 % der Finanzierung wird selbst erwirtschaftet und eingeworben. Die Eigenmittel speisen sich aus Sponsorengeldern, Anzeigenverkäufen und dem Einsatz unzähliger, engagierter Ehrenamtlicher. Hier sind jedoch erhebliche Summen in den letzten Jahren weggefallen. Betrugen 2023 diese Einnahmen noch 481.000 Euro, so waren es 2025 nur noch 326.000 Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 155.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Sicherheit, Technik, Material und zur Erfüllung von behördlichen Auflagen, was dazu führt, dass die altonale GmbH seit dem Jahr 2023 nicht mehr kostendeckend arbeiten kann und strukturell unterfinanziert ist. Aufgrund dieser strukturellen Unterfinanzierung drohte der altonale GmbH schon dieses Jahr die Insolvenz.

Um dieser Situation entgegenzuwirken und die Überschuldung und drohende Insolvenz abzuwenden, wurden seitens der altonale GmbH in den vergangenen Jahren bereits weitgehende Konsolidierungsmnahmen ergriffen. Gleichzeitig ist die Akquise weiterer Sponsorengelder aufgrund der erwartbaren wirtschaftlichen Entwicklung sehr schwierig. Bereits im Jahr 2025 war kurzfristiger Handlungsbedarf bekannt geworden, als ohne Umsetzung technischer Absperrungen der altonale drohte, keine Genehmigung zu erhalten (vgl. § 31, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Zur großen Erleichterung der Bezirkspolitik gelang es der Behörde für Kultur und Medien die altonale GmbH im Jahr 2025 mit zusätzlichen Mitteln einmalig zusätzlich zu unterstützen.

Die zentrale Bereitstellung von Infrastruktur für den Überfahrschutz und andere Gefahrenabwehrmaßnahmen für die verschiedenen (Groß)Veranstaltungen kann aus hiesiger Sicht eine Maßnahme zur Kostenreduzierung der einzelnen Veranstaltungen sein.

Damit dieses einzigartige Festival auch in diesem Jahr und in den Folgejahren wieder stattfinden kann, ist die altonale GmbH auf eine verlässliche und höhere öffentliche Strukturfinanzierung angewiesen. Ende März 2026 wurde eine einmalig wirksame, breit angelegte Crowdfunding-Kampagne gestartet; ob der einzuwerbende Betrag ausreichen wird, um die finanzielle Lücke für 2026 zu decken und die drohende Insolvenz abzuwenden, ist offen. Sicher ist, ohne eine höhere Förderung ab 2027 ist die GmbH gezwungen, den Betrieb einzustellen. Für die Bezirkspolitik und die Bürger*innen Altonas ist der Fortbestand der altonale als Ort gelebter Vielfalt und Gemeinschaft unabdingbar.

  1. Vor diesem Hintergrund wird die Behörde für Kultur und Medien gemäß § 27 (2) BezVG gebeten,

a) den möglichen Fehlbetrag für die Durchführung des altonale Festivals (inkl. STAMP) im Jahr 2026 als nicht-kommerzielles Festival auszugleichen;

b) die strukturelle jährliche Finanzierung für das altonale Festival (inkl. STAMP) ab 2027 um 90.000 Euro aufzustocken.

  1. Des Weiteren werden die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 (2) BezVG erneut aufgefordert, in Kooperation mit dem bezirklichen Kontrolldienst des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in seiner zentralen Zuständigkeit für Großveranstaltungen, Infrastruktur (bspw. Betonblöcke) für den Überfahrschutz und andere Gefahrenabwehrmaßnahmen zentral zu beschaffen und für Veranstaltungen in Hamburg bereitzustellen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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