Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße - längerer Verbleib und Ersatzflächen für die Kleingärten Beschlussempfehung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Die Bezirksversammlung setzt sich dafür ein, dass das Bauvorhaben von F&W in der Langenfelder Straße hierdurch nicht verzögert wird.
Die Dringlichkeit gemäß § 15 BezVG ergibt sich daraus, dass die Kündigung der Kleingärten zum 30.11.2025 eine zeitnahe Klärung erforderlich macht.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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