20-4894

Wohnungsbauprogramm Altona 2018 (Entwurf) – Ergebnis der Behördenabstimmung Antrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 20-4854

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Wohnungsbauprogramm weist für den Stadtteil Lurup erhebliche Potenzialflächen nach, die dem Grunde nach zustimmungsfähig sind, da sie auch dem Gedanken des Magistralenkon-zeptes folgen. Diese Vorschläge fallen jedoch in einer Phase, in der es noch keine Entscheidung über eine Bahnanbindung für Lurup und den Osdorfer Born oder gar den Streckenverlauf gibt. Die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie liegen frühestens im ersten Halbjahr 2019 vor.

 

Festzuhalten ist, dass die heutigen Verkehrsanbindungen keine ausreichende Mobilität für die angestrebten Wohnungen und deren Bewohner herstellen können. Außerdem ist zu beachten, dass - nach Kenntnis des Planungsausschusses - bei den Berechnungen zur Förderungsfä-higkeit, nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsver-hältnisse der Gemeinden, nur solche Bewohnerinnen und Bewohner- bzw. Fahrgastzahlen be-rücksichtigt werden, welche erst durch die neue Bahnanbindung generiert werden können. Würde also Altona die Potenziale schon heute benennen, fielen sie aus dieser Berechnung heraus, da unterstellt wird, dass diese Wohnungen auch ohne Bahnanschluss gebaut werden können. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie der Blick auf Straßen und Busse in Lurup zeigt.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Planungsausschuss beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die für Lurup aufgezeigten Potenzialflächen (Rubrik C) aus dem Wohnungsbauprogramm herauszunehmen und erst dann wiederaufzuführen, wenn eine Entscheidung des Senats für eine Bahnanbindung für Lurup und den Osdorfer Born und eine Streckenführung im Sinne der Bezirksversammlung Altona (keine U 5 Nord) getroffen wurde.

Anhänge

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