21-1366

Wohnungsbau und der Vertrag für Hamburg Kleine Anfrage von Thomas Adrian (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 18.11.2020 Planungsausschuss Ö 7.4

Sachverhalt

Im Bezirk Altona werden in den kommenden Jahren diverse große Wohnungsbauprojekte auf Vorbehaltsgebieten stattfinden.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Flächen und Gebiete im Bezirk Altona sind und werden absehbar (beispielhaft hierfür genannt die Flächen für die Science City Bahrenfeld) Vorbehaltsgebiete respektive stehen bereits jetzt unter der Regie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen?

 

Zu 1:

Derzeit besteht das Vorbehaltsgebiet „Mitte Altona“, welches auch Teile des Gebiets „Diebsteich“ umfasst (siehe Karte in der Anlage). Eine Erweiterung dieses Gebiets um Flächen an der Waidmannstraße wird erwartet.

Weiterhin sind zahlreiche Flächen im Zusammenhang mit dem A7-Deckel evoziert. Die Einrichtung eines Vorbehaltsgebiets im Bereich der „Science-City“ Hamburg-Bahrenfeld steht bevor. Im Wesentlichen wird es sich um die größeren, bereits durch den Senat evozierten Flächen im Zusammenhang mit dem A7-Deckel in Altona handeln, sowie ergänzender Flächen im Bereich des Forschungsgeländes DESY (siehe auch Karte der evozierten Flächen in der Anlage). 

 

  1. Welche Zahl von zu genehmigenden Wohneinheiten wird in diesen Gebieten in den kommenden Jahren (bitte Tabelle für bis zu 10 Jahre) erwartet?

 

Zu 2:

 

Gebiet

Kategorie

Anzahl WE und Zeitraum

Mitte Altona, 2. Bauabschnitt

Vorbehaltsgebiet

ca. 1.900 WE nach 2027

Diebsteich

Vorbehaltsgebiet (Erweiterung erwartet)

Anzahl WE und Zeitraum noch offen

Science-City, Trabrennbahn

Evokation (Vorbehaltsgebiet geplant)

ca. 1.500 WE, ab 2024

Science-City, August-Kirch-Straße

Evokation (Vorbehaltsgebiet geplant)

ca. 1.000 WE, ab 2030

Science-City, Holstenkamp

Evokation (Vorbehaltsgebiet geplant)

ca. 250 WE, ab 2030

Entwicklungsfläche A7-Deckel, Trübnerweg

Evokation

ca. 65 WE, ab 2030

Entwicklungsfläche A7-Deckel, Wichmannstraße

Evokation

ca. 65 WE, ab 2025

 

Erläuterung:

Eine Evokation bedeutet die Zuständigkeit des Senats für Bebauungsplanverfahren. Die Baugenehmigungsverfahren werden durch das Bezirksamt bearbeitet.

In einem Vorbehaltsgebiet ist der Senat für Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren zuständig.

 

  1. Welche Regelungen kennt der jetzige Vertrag für Hamburg hinsichtlich der statistischen Anrechnung der, neu zu genehmigenden, Wohneinheiten in den Vorbehaltsgebieten an die Wohnungsbauziele der Bezirke?

 

Zu 3:

Der Vertrag für Hamburg legt für den „Senat (Vorbehaltsgebiete und Hafencity)“ eine Zielzahl von im Jahresdurchschnitt 1.450 zu genehmigenden Wohneinheiten fest. Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass künftig eine Anrechnung auf die Zielzahlen des Bezirks erfolgt oder diese entsprechend reduziert werden.

 

  1. Welche finanziellen Mittel werden pro Wohneinheit der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt? Erhält der Bezirk auch finanzielle Mittel für Wohneinheiten die in Vorbehaltsgebieten genehmigt werden, die auf Bezirksgebiet liegen?

 

Zu 4:

Gemäß Vertrag für Hamburg 2016 sind dies 250,00 € je genehmigter Wohneinheit im Bezirksamtsbereich. Im Gebiet der Mitte Altona wurde auf Grundlage des kooperativen Verfahrens trotz der Zuständigkeit des Senats für die Baugenehmigungen, die jeweilige Prämie der Bezirksversammlung Altona zu Verfügung gestellt.

In den evozierten Entwicklungsflächen im Zusammenhang mit dem A7-Deckel werden Baugenehmigungen durch das Bezirksamt erteilt und damit steht die Prämie regelhaft der Bezirksversammlung zu.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass für den Bereich der Science-City die entsprechende vertragliche Regelung aus 2016 zur Prämienausschüttung angewendet wird.

 

  1. Welcher Aufwand entsteht dem Bezirksamt an welcher Stelle durch die in Rede stehenden Vorhaben/Projekte? Sind zusätzliche Mittel/Ressourcen im Amt erforderlich? Wenn ja, bitte benennen.

 

Zu 5:

Der Aufwand ist im Einzelnen nicht genau bezifferbar. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungsbedarfe zur Wahrung bezirklicher Ziele und mit bezirklichen Planungen in der jeweiligen Umgebung kann der Aufwand im Grundsatz als hoch eingestuft werden.

Gemäß Bürgerschaftsdrucksache zum kooperativen Verfahren zur Planung und Umsetzung der Mitte Altona (Drs. 20/2674) wurden dem Bezirksamt Altona zur planerischen Begleitung und Abstimmung drei befristete Stellen zu Verfügung gestellt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung des Vorbehaltsgebiets Science-City geht das Bezirksamt Altona von einem Zusatzbedarf von sechs Stellen in unterschiedlichen Bereichen des Bezirksamts aus. Über eine Bewilligung wurde noch nicht entschieden.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 3.3
Anhänge

Karte Vorbehaltsgebiet Mitte Altona

Übersicht Evokationsgrenzen

Lokalisation Beta
Altona Waidmannstraße August-Kirch-Straße Wichmannstraße

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