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Wohnquartiere werden durch wohnortnahen Präsenzhandel lebendig – Die Entwicklung des Handels muss bei der Stadtplanung Berücksichtigung finden Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau, geschlossen im Jahr 2011 zwischen den zuständigen Senatsbehörden der FHH und den Bezirken, sowie fortgeschrieben im Jahr 2016, beinhaltet das Ziel jährlich 10.000 Baugenehmigungen zu erteilen. Zusätzlich regelt er die notwendigen, mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen öffentlichen und privaten Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur.

 

Bereits im 2014 geschlossenen „Bündnis für Quartiere“ hat der Hamburger Senat die Nahversorgung als wichtiges qualitatives Element in der Quartiersentwicklung gesehen. Es wird dort gesagt: Handlungsfelder der Entwicklungspartnerschaft für die jeweiligen Projekte sollen insbesondere sein… Entwicklung und Stärkung der Nahversorgung.

 

Die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Planung von lebenswerten Quartieren. Zur Bedarfsermittlung soll auch das in Arbeit befindliche Zentrenkonzept beitragen.

 

Städtische Quartiere leben auch über den Präsenzhandel, der kommunikativ und regional einen Bezugspunkt für die Bewohner bietet. Um sicherzustellen, dass die örtlich präsente  Nahversorgung als Gewicht gegen die Möglichkeiten des Einkaufs in zentralen Einkaufszentren und im Internet auch zukünftig als integraler Bestandteil von Stadtplanung berücksichtigt wird, stellt die FDP- Fraktion den folgenden Antrag:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, im Rahmen der Erstellung von Entwürfen für die Aufstellung von Bebauungsplänen den Bedarf an Verkaufsflächen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen den Handelsverband Nord als Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und an den Abwägungen (Arbeitskreis I) zu beteiligen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen im Rahmen von evozierten Vorhaben und Bebauungsplänen in Sonderplanungsgebieten im Bezirksgebiet Altona den Bedarf an Verkaufsflächen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert , bei allen wohnungsbaubezogenen Bebauungsplänen im Rahmen von evozierten Vorhaben und Bebauungsplänen in Sonderplanungsgebieten im Bezirksgebiet Altona den Handelsverband Nord als Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen und an den Abwägungen (Arbeitskreis I) zu beteiligen.

 

Anhänge

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