20-4721

Wohngemeinschaften und Wohngruppen in freier Trägerschaft Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Neben Pflegeheimen haben sich im Bezirk Altona vielfältige Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit besonderen Pflegebedürfnissen etabliert. Unter anderem sogenannte Wohngemeinschaften und Wohngruppen in freier Trägerschaft. Auch diese Wohnformen unterliegen dem Wohn- und Qualitätsgesetz. Dieses soll die Qualität von Leistungen hinsichtlich baulichen Gegebenheiten und Personalausstattungen gewährleisten und Mängel in der Pflege von Schutzbedürftigen verhindern.

 

Anders als in Pflegeheimen, in denen regelhafte Kontrollen stattfinden, werden in sogenannten „Gasteinrichtungen“, wie Hospizen, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, sowie in Wohngruppen, ausschließlich anlassbezogene Prüfungen vorgenommen. Anlassbezogen bedeutet in diesem Fall, dass Bewohner, Angehörige, oder auch Mitarbeiter Beschwerde einlegen müssen.

 

Menschen mit schwerer Behinderung, die in Wohngruppen leben, können sich in den meisten Fällen nicht selbst artikulieren und haben als Erwachsene oftmals keine Begleitung und Unterstützung seitens ihrer Familie und somit keine Möglichkeit auf Missstände hinzuweisen und auf deren Behebung hinzuwirken.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schwerbehindertenwohngruppen und Wohngemeinschaften gibt es im Verantwortungsbereich des Bezirksamts Altona?

 

  1. Wie viele anlassbezogene Prüfungen haben in 2016/17 in diesen Einrichtungen stattgefunden?

 

  1. Wie viele Beschwerden gingen von Bewohnern/ Angehörigen/ Mitarbeitern ein?

 

  1. Welche Mängel wurden festgestellt?

 

  1. Wie wurde sanktioniert?

 

  1. Die WPA wird gegenwärtig umstrukturiert. In wessen Zuständigkeitsbereich werden die anlassbezogenen Kontrollen und deren Durchführung fallen, Bezirke oder Sozialbehörde?

 

  1. Wie entkräften Sie den Vorwurf, Wohngruppen würden durch ausschließlich anlassbezogene Kontrollen nicht ausreichend kontrolliert, da Bewohner aufgrund ihrer schweren Behinderungen selbst meist nicht in der Lage sind Beschwerde zu führen und aufgrund ihres Alters oftmals keine Familienangehörigen haben, die eine kontrollierende Funktion für sie einnehmen können?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. In Altona gibt es neun ambulant betreute Wohngemeinschaften der Behindertenhilfe gem.   §  2 (3) HmbWBG.

 

  1. In 2016 und 2017 haben keine anlassbezogenen Prüfungen stattgefunden.

 

  1. Es gingen keine Beschwerden von Bewohnern/ Angehörigen/ Mitarbeitern ein.

 

  1. Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

  1. Es musste nicht sanktioniert werden.

 

  1. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch im Abstimmungsprozess und kann seitens des Bezirksamtes Altona nicht beantwortet werden.

 

  1. Wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind, gibt es in der Regel gesetzliche Betreuer. Diesen sind die Kontroll- und Hilfeinstitutionen in der Regel bekannt. Sobald der WPA eine Beschwerde bekannt wird, läuft ein vorgegebenes Prüfschema ab und die entsprechende Einrichtung wird prozessorientiert begleitet.    

 

 

Anhänge

ohne