Wohngemeinschaften und Wohngruppen in freier Trägerschaft Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Neben Pflegeheimen haben sich im Bezirk Altona vielfältige Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit besonderen Pflegebedürfnissen etabliert. Unter anderem sogenannte Wohngemeinschaften und Wohngruppen in freier Trägerschaft. Auch diese Wohnformen unterliegen dem Wohn- und Qualitätsgesetz. Dieses soll die Qualität von Leistungen hinsichtlich baulichen Gegebenheiten und Personalausstattungen gewährleisten und Mängel in der Pflege von Schutzbedürftigen verhindern.
Anders als in Pflegeheimen, in denen regelhafte Kontrollen stattfinden, werden in sogenannten „Gasteinrichtungen“, wie Hospizen, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, sowie in Wohngruppen, ausschließlich anlassbezogene Prüfungen vorgenommen. Anlassbezogen bedeutet in diesem Fall, dass Bewohner, Angehörige, oder auch Mitarbeiter Beschwerde einlegen müssen.
Menschen mit schwerer Behinderung, die in Wohngruppen leben, können sich in den meisten Fällen nicht selbst artikulieren und haben als Erwachsene oftmals keine Begleitung und Unterstützung seitens ihrer Familie und somit keine Möglichkeit auf Missstände hinzuweisen und auf deren Behebung hinzuwirken.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
ohne
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