Wie meistert das Bezirksamt die Corona bedingten digitalen Herausforderungen? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 24.09.2020 Bezirksversammlung Ö 3.1
Die Covid-19-Pandemie hat im Zeitraum der aktiven Kontaktbeschränkungen zwischen März und Mai 2020 Bürger und Arbeitgeber gleichermaßen vor große Herausforderungen gestellt. In kürzester Zeit mussten Arbeitsprozesse flexibel auf Telearbeit umgestellt, notwendige IT-Ausstattung wie Bildschirme und Laptops nachbeschafft und Homeoffice Arbeitsplätze eingerichtet werden.
Manche Branchen wurden oder sind noch immer durch den begleitenden Konjunktureinbruch gezwungen für Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen oder der Geschäftsbetrieb musste aufgrund der inzwischen wieder aufgehobenen Kontaktbeschränkungen gänzlich eingestellt werden, wie beispielsweise in der gesamten Gastronomie und Veranstaltungsbranche.
Dies trifft im übertragenen Sinne auch auf die Ämter zu: Einrichtungen, die vornehmlich der Bearbeitung von Anliegen von Bürgern im persönlichen Kontakt dienen, mussten für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Gleichzeitig gab es in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. den Gesundheitsämtern, ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen.
Angesichts erneut steigender Fallzahlen ist es notwendig eine Bilanz zu ziehen, wie amtsseitig unter Nutzung digitaler Infrastruktur auf die veränderten Arbeitsumstände und -aufwände reagiert wurde, welche Lehren daraus gezogen und Maßnahmen eingeleitet wurden.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die ermittelten Anteile beziehen sich auf die mit Laptops ausgestatteten Arbeitsplätze.
1.a Stand: Anfang März 2020.
Zu 1.a:
22,2 %
1.b Stand: August 2020.
Zu 1.b:
52,7%
Zu 2:
Die ermittelten Zahlen beziehen sich auf die mit Laptops ausgestatteten Arbeitsplätze.
2.a Stand: Anfang März 2020.
Zu 2.a:
282 Arbeitsplätze
2.b Stand: August 2020.
Zu 2.b:
658 Arbeitsplätze
Zu 3:
Derzeit erfolgt die Ausstattung mit Laptops mit dem Ziel, möglichst für alle Bereiche, die sich für eine Aufgabenerledigung im Rahmen mobiler Arbeit eignen, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden auch (dezentrale) organisatorische Regelungen und Absprachen in den einzelnen Bereichen, insbesondere die abwechselnde Nutzung von Laptops, eingesetzt.
Zu 4.a und b:
Eine priorisierte Ausstattung mit Laptops erfolgt vor dem Hintergrund der in Antwort 3 genannten Zielsetzung, sodass für alle Fachämter Neu- und Ersatzbeschaffungen von Laptops getätigt werden.
Zu 5:
Entsprechende Infrastrukturdefizite aufseiten der Beschäftigten sind nicht bekannt.
Zu 6.a und b:
Fachamt |
Betroffene Mitarbeiter*innen |
EA |
30% |
FABEA |
100% |
HB |
70% |
GS |
15% |
JA |
50% |
Zu 7.a und b:
Fachamt |
Betroffene Mitarbeiter*innen |
EA |
70% |
FABEA |
5 Mitarbeiter*innen |
JA |
50% |
Zu 8:
Nein
Zu 9.a:
Ca. 20 Personen aus Altona wurden / werden zeitweise umgesetzt.
Zu 9.b:
Das Fachamt Gesundheit wird unterstützt.
Zu 10.a:
Fachamt |
Betroffene Mitarbeiter*innen |
EA |
44 Mitarbeiter*innen sind noch nicht vollumfänglich technisch ausgestattet, die Arbeit konnte jedoch durch die Nutzung eines Programms, welches den Zugang über ein privates Endgerät ermöglicht, geleistet werden. |
HB |
22 Mitarbeiter*innen sind noch nicht vollumfänglich technisch ausgestattet, die Arbeit konnte jedoch durch die Nutzung eines Programms, welches den Zugang über ein privates Endgerät ermöglicht, geleistet werden. |
Zu 11 und 11.a:
Neben der laufenden Ausstattung weiterer Mitarbeiter*innen mit Laptops haben einige Fachämter besondere Maßnahmen ergriffen:
Fachamt |
Maßnahme |
HB |
Neben den Sicherheitskonzepten für den Krisenmodus innerhalb der Dienststelle wurden Vorkehrungen für den Kontakt mit Publikum getroffen. |
MR |
Mitarbeiter*innen werden im tageweisen Wechsel eingesetzt über mobiles Arbeiten daheim und Arbeit im Büro oder im Außendienst |
FABEA |
Neben dem Sicherheitskonzept für die Dienststelle wurden Maßnahmen für den Kontakt mit dem Publikum getroffen. Darüber sind nur Kolleg*innen in der Dienststelle, deren Anwesenheit zwingend notwendig ist. |
JA |
Kundenintensive Dienststellen haben alle einen Sichtschutz- Spuckschutz, die Abstände zum Frontoffice sind durch Klebestreifen gem. den Abstandsvorschriften gekennzeichnet. Fast alle Abteilungen können die Antragstellung der Kunden online bearbeiten. Der ASD, der für Krisenfälle Hausbesuche vorhalten muss, ist mit Sicherheitsanzügen ausgestattet. Alle Dienststellen haben ausreichen Desinfektionsmittel und Mund- Nasenmasken. Die Möglichkeit zum Homeoffice bleibt bestehen. Die Dienststellen sind mit entsprechender Technik ausgerüstet. In der offenen Kinder- Jugendarbeit / Familienförderung gibt es Konzepte, die bei erneuter Kontaktbeschränkung Projekte und Maßnahmen online anbieten können. Alle Einrichtungen haben Hygienekonzepte nach denen Einzelkontakte oder Angebote in kleineren Gruppen stattfinden können. |
Zu 12.a und b:
Fachamt |
Rückkehr aus dem Homeoffice |
EA |
Ja, ca. 10 Mitarbeiter*innen, mit Schichtpräsenz |
FABEA |
Alle Kolleg*innen sind je nach Erfordernis wieder in der Dienststelle anwesend |
HB |
Ja, 35% der Mitarbeiter*innen sind wieder im Büro. Durch Nutzung von Einzelbüros findet eine Schichtpräsenz statt. |
GS |
Da die Dienststellen publikumsfrei sind und überwiegend in Einzelbüros gearbeitet wird, kann unter Berücksichtigung der Corona Schutzmaßnahmen der Dienstbetrieb im Haus erfolgen. |
JA |
Ja, die meisten Mitarbeiter*innen sind mittlerweile wieder im Büro- |
Zu 13.a:
Die Unterstützung von 5 Kolleg*innen hält aktuell weiter an, s. Frage 9.
Zu 13.b:
Die 5 Kolleg*innen kommen aus den Bereichen SDZ, IS, RA und JA.
Zu 14:
Das Bezirksamt hat keine expliziten Hinweise aus dem Kreise der Mitarbeiterschaft erhalten. Dies ist ggf. dadurch bedingt, dass zeitnah diverse zentrale Schulungsangebote des ZAF initiiert wurden, s. Anlage.
Zu 15:
Die Anzahl sämtlicher Beschäftigter mit Vorerkrankungen ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Es besteht keine Verpflichtung den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Sind Vorerkrankungen von Mitarbeitern bekannt, wird neben anderen alternativen Schutzmaßnahmen u.a. geprüft, ob Home-Office eine sinnvolle Möglichkeit aus Sicht der Dienststellen und Mitarbeiter*innen ist. Home-Office ist insofern keine unmittelbare Folge einer bestehenden Vorerkrankung.
Zu 15.a:
Siehe oben.
Zu 15.b:
Dies ist einzelfallabhängig und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Im Übrigen siehe oben.
Zu 16.a bis d:
Die Ausstattung mit Laptops führt im Vergleich zu Standard-PC-Arbeitsplätzen zu etwa doppelt so hohen Kosten. Die diesbezüglichen Mehrkosten werden über den IT-Globalfond zentral durch die Freie und Hansestadt Hamburg getragen.
Kosten für Schulungen werden zumeist zentral durch die Freie und Hansestadt getragen. Etwaige Mehrkosten, die durch zusätzliche Schulungen entstanden sind oder entstehen und nicht zentral getragen werden, gleichen sich durch Minderkosten aufgrund einer geringeren Teilnahme an anderen Fortbildungsveranstaltungen während der Corona-Krise aus.
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