WasteWatcher+: Warum sollten sie nicht auch die Beachtung der Hundeanleinpflicht kontrollieren? Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion
Im Rahmen der Sauberkeitsoffensive des Hamburger Senates „Hamburg – gepflegt und grün“ wird der Aufgabe der sogenannten „WasteWatcher+“ eine bedeutende Funktion zugemessen. Sie verstehen sich als Soforthilfe in Sachen Sauberkeit und sind als Kümmerinnen und Kümmerer in ganz Hamburg unterwegs, um für einen saubereren Stadtraum zu sorgen und so die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen.
Die Befugnisse der Stadtreinigung wurden damit ausgeweitet. Demnach haben die sogenannten „WasteWatcher+“ Befugnisse des früheren Ordnungsdienstes erhalten. Das heißt, sie dürfen Personalien von Müllverursacherinnen und -verursachern aufnehmen und haben die sogenannte „Knöllchenkompetenz“, um unerlaubtes Entsorgen von Müll im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren zu ahnden.
Diese Kontrollkompetenz gilt selbstverständlich auch gegenüber Hundehalterinnen und -haltern, die sich nicht um die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmern. Insofern stellt sich die Frage, ob die „WasteWatcher+“ ebenso, in Unterstützung des Hundekontrolldienstes, mit der Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde beauftragt werden können.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
ohne
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