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„WasteWatcher+“: Warum sollten sie nicht auch die Beachtung der Hundeanleinpflicht kontrollieren? Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Im Rahmen der Sauberkeitsoffensive des Hamburger Senates „Hamburg – gepflegt und grün“ wird der Aufgabe der sogenannten „WasteWatcher+“ eine bedeutende Funktion zugemessen. Sie verstehen sich als Soforthilfe in Sachen Sauberkeit und sind als Kümmerinnen und Kümmerer in ganz Hamburg unterwegs, um für einen saubereren Stadtraum zu sorgen und so die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhöhen.

 

Die Befugnisse der Stadtreinigung wurden damit ausgeweitet. Demnach haben die sogenannten „WasteWatcher+“ Befugnisse des früheren Ordnungsdienstes erhalten. Das heißt, sie dürfen Personalien von Müllverursacherinnen und -verursachern aufnehmen und haben die sogenannte „Knöllchenkompetenz“, um unerlaubtes Entsorgen von Müll im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren zu ahnden.

 

Diese Kontrollkompetenz gilt selbstverständlich auch gegenüber Hundehalterinnen und -haltern, die sich nicht um die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere kümmern. Insofern stellt sich die Frage, ob die „WasteWatcher+“ ebenso, in Unterstützung des Hundekontrolldienstes, mit der Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde beauftragt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Behörde für Umwelt und Energie wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob der Aufgabenkatalog der „WasteWatcher+“ um die Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde und eine sogenannte „Knöllchenkompetenz“ nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht bei Nichtbeachtung dieser Pflicht erweitert werden kann.

 

  1. Die Behörde für Umwelt und Energie wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit des Hundekontrolldienstes im Bezirk Hamburg-Mitte mit den „WasteWatcher+“ der Stadtreinigung Hamburg möglich ist. Im Zuge dieser Prüfung soll geklärt werden, ob diese ggfs. zusammengeführt werden können und/oder ob eine Übernahme des im Bezirk Hamburg-Mitte befindlichen Hundekontrolldienstes inklusive deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verantwortungsbereich der Stadtreinigung Hamburg möglich ist. So könnten Einsparungen und Synergieeffekte erzielt werden.

 

 

 

Anhänge

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