20-4840

Wasserbauliche Maßnahmen am Regenrückhaltebecken (RHB) Adebarweg und Brünschenwiese Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

In 2017 wurde ein Gutachten zur Bestandsanalyse der wasserwirtschaftlichen Funktion von neun Regenrückhaltebecken (RHB) im Bezirk Altona beauftragt.  Es stellte sich heraus, dass die wasserwirtschaftliche Funktionsfähigkeit des RHB Adebarweg und das RHB Brünschenwiese nicht mehr gegeben ist und mit hoher Priorität Handlungsbedarf besteht.

 

Die RHB haben aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Funktion des Rückhaltes von Regenwasser insbesondere bei Starkregenereignissen und der gedrosselten Abgabe von Wasser in einen Vorfluter (Gewässer). Daneben dient ein RHB auch der Reinigung von belastetem Wasser, da sich im Becken eingetragene Partikel absetzen, wo unter biologischen und chemischen Prozessen eine Selbstreinigung stattfindet. Leichtstoffe wie z.B. Öl oder Kraftstoff werden im RHB in der Regel durch eine schwimmende Leichtstoffsperre zurückgehalten.

Neben der wasserwirtschaftlichen Funktion haben RHB u.a. auch die Funktion als Lebensraum für Fauna und Flora. Viele RHB werden heutzutage naturnah gebaut, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

Bei dem RHB Adebarweg und Brünschenwiese wurde im Rahmen der Bestandsanalyse in 2017 festgestellt, dass sich über die Jahre hinweg große Mengen an Schlamm angesammelt haben, so dass notwendiges Rückhaltevolumen verloren gegangen ist. Ebenso ist die Funktion der schwimmenden Leichtstoffsperren nicht mehr gegeben. Daher müssen die Becken entschlammt werden, um die wasserwirtschaftliche Funktion wieder herzustellen. Gleichzeitig sollen im Zuge der Entschlammung  naturschutzfachliche Aspekte bei den RHB berücksichtigt werden. Es sollen naturnahe Uferstrukturen und Flachwasserzonen etabliert bzw. geschützt werden. Weiterhin werden die  Umfeldstrukturen betrachtet und in die naturschutzfachliche Planung einbezogen. Erste Hinweise können aus dem beauftragten Artenschutzgutachten entnommen werden      

Im Rahmen der Plangenehmigung soll eine Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (Natur- und Artenschutz, Wasserwirtschaft), sowie mit der Abteilung Stadtgrün und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona erfolgen. Auch die ansässigen NABU-Vertreter wurden frühzeitig in die Planung integriert und mit ihnen abgestimmt.

Die Maßnahme soll im Winter 2018/ 2019 umgesetzt werden.

Anhänge

Anlage 1Maßnahmenkarte

Anlage 2Kostenschätzung