20-4788

Voruntersuchung für eine Soziale Erhaltensverordnung für den Bereich Altona-Nord und weitere Verfahrensschritte zur Aufstellung und Vergabe einer Repräsentativuntersuchung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.02.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 anliegende Drucksache 20-4486.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 05.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die BSW bereitet auf der Grundlage der vom Bezirksamt Altona durchgeführten Voruntersuchung den Aufstellungsbeschluss einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet in Altona-Nord und eine Verordnung über eine Repräsentativerhebung im Bereich des Aufstellungsbeschlusses durch Senatsbeschluss vor.

Die Vorbereitung der Sozialen Erhaltungsverordnung Altona-Nord ist im Bündnis für das Wohnen in Hamburg zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs vereinbart worden.

Mit Beschluss des Senats wird zunächst eine Soziale Erhaltungsverordnung im Untersuchungsgebiet aufgestellt. Entscheidungen über Baugesuche können dann für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vom Bezirksamt Altona ausgesetzt werden, wenn negative Auswirkungen auf die Sozialstruktur zu befürchten sind. Parallel dazu wird die BSW eine Repräsentativerhebung beauftragen und im Rahmen dieser wissenschaftlichen Expertise prüfen lassen, ob die vorhandene Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen schützenswert ist und der Einsatz des im Baugesetzbuch vorhandenen Schutzinstrumentariums - Soziale Erhaltungsverordnung, Umwandlungsverordnung und Vorkaufsrecht - zur Sicherung der Sozialstruktur sinnvoll und zweckmäßig ist. Auf dieser Grundlage soll dann eine Entscheidung über den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung im Gebiet Altona-Nord getroffen werden.

 

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