Vorrang für Busse, trotz Baustellen Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 31.05.2018 die als Anlage beigefügten Drucksachen 20-4844 und 20-4868 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Verkehrsausschuss überwiesen.
Der Verkehrsausschuss hat sich mehrfach mit dem Thema befasst und empfiehlt dem Hauptausschuss (Ziffern 1 und 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP, Ziffer 3 einstimmig), gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Im Juli 2018 werden die Knotenpunkte Elbgaustraße/ Luruper Hauptstraße/ Rugenbarg und Luruper Chaussee/ Ebertallee/ Notkestraße (Ebertplatz) umgebaut. Die Bauarbeiten sollen circa fünf Monate andauern. Diese Bauarbeiten betreffen auch die Metrobuslinien 1, 2 und 3.
Am 18.06.2018 waren Vertreter des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Verkehrsausschuss und stellten die geplante Verkehrsführung an der Baustelle „Ebertplatz“ vor.
Für die Verkehrsführung am Knoten Luruper Hauptstraße/ Elbgaustraße/ Rugenbarg wurden Infozettel in Lurup verteilt.
Während für den Metrobus 1 eine Lösung gefunden wurde, gibt es aber weiter Bedenken, dass die geplante Verkehrsführung nicht ausreicht, um große Staus auf der Luruper Hauptstraße zu verhindern.
Die Bürger, die sich für den ÖPNV entscheiden, müssen eine Chance haben, pünktlich ihre Ziele zu erreichen. Im zweiten Schritt werden dann nach Abwägung „Im eigenen PKW im Stau oder im ÖPNV pünktlich am Ziel“ eventuell noch mehr Personen auf den ÖPNV umsteigen. Die Taktung der Busse ist dann dem Bedarf anzupassen.
Der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG empfohlen,
Die Busspur ist stadtauswärts ab der „Lutherhöhe“, stadteinwärts ab „Fahrenort“ einzurichten und kann nach Ermessen der Behörden auch länger eingerichtet werden. Sie sollte von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr gelten.
Angesichts der Tatsache, dass die umfangreichen baustellenbedingten Einschränkungen des Verkehrs an den Knotenpunkten Ebertallee/ Luruper Chaussee/ Notkestraße und Luruper Hauptstraße/ Elbgaustraße/ Rugenbarg in Kürze angeordnet werden, liegt Dringlichkeit i.S.d. § 15 Abs. 3 BezVG vor. Es ist daher eine dringliche Entscheidung des Hauptausschusses in seiner nächsten Sitzung am 12. Juli 2018 anstelle einer erst wieder am 30. August 2018 nach Ende der Sommerpause möglichen Beschlussfassung der Bezirksversammlung geboten.
Drucksachen 20-4844 und 20-4868
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