Vorläufige Haushaltsführung 2021 / 2022: Quartiersfonds I und II Mitteilungsdrucksache des Amtes
Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung (Vorabhaushalt). Im Rundschreiben der Finanzbehörde vom 19.08.2020 ist unter Punkt 2.3 beschrieben, dass Zuwendungsbescheide zum Erhalt bestehender Einrichtungen bis zur Höhe der im Haushaltsplan 2019 / 2020 für das Haushaltsjahr 2020 für Zuwendungen vorgesehenen Ermächtigungen, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, erlassen bzw. abgeschlossen werden.
Dies gilt jedoch nicht für Zuwendungen aus zentralen Ansätzen. Hierzu zählen neben dem Quartiersfonds auch die Sondermittel, der Gestaltungsfonds und der Förderfonds Bezirke (sowohl konsumtiv als auch investiv).
Für den Quartiersfonds zeichnet sich nach derzeitigem Stand (Stand 19.10.2020) und vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zur vorläufigen Haushaltsführung folgende Durchführung ab:
Die Ansätze von 2019 /2020 werden nicht fortgeschrieben. Der Quartiersfonds wird auf eine Summe von 1 Mio. Euro ohne weitere optionale Mittel beschränkt. Während des Vorabhaushaltes wird ein Ansatz in Höhe von 500 Tsd. Euro in die Produktgruppe Sozialraummanagement des Einzelplans des Bezirksamtes Altona übertragen. Weitere 500 Tsd. Euro werden dem Quartiersfonds, nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021 / 2022, über die zentralen Ansätze zur Verfügung gestellt.
Für die vorläufige Haushaltsführung gilt, dass nur unbedingt notwendige unabdingbare Ausgaben getätigt werden dürfen (Haftungsausschluss, Personalkosten bis zum Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan). Außerdem dürfen nur solche Projekte eine Unterstützung erfahren, die sich bereits vor 2021 in der Umsetzung befanden.
Der bisher zu verplanende Ansatz des Quartiersfonds I und des Quartiersfonds II betrug 1.435.730 Euro und kann durch die vorläufige Haushaltsplanung in dieser Höhe nicht als Beschlussvorlage eingereicht werden.
Das Fachamt Sozialraummanagement wird zur nächsten Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses eine priorisierte Maßnahmenübersicht erstellen auf dessen Grundlage ein Beschluss über die Mittelverwendung, nach Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung, gefasst werden kann.
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