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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahrenfeld 73 Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks Von-Hutten-Straße 45 (ehemaliges Bahrenfelder Forsthaus) plant das Grundstück in den nächsten Jahren mit frei finanzierten und öffentlich-geförderten Mietwohnungen neu zu bebauen.

 

Das Planungsgrundstück befindet sich in der Landschaftsachse Volkspark am nördlichen Rand des Stadtteils Bahrenfeld und ist das Bindeglied zwischen dem Lutherpark und dem Friedhof Holstenkamp. Im Nordosten wird das Grundstück durch die Straße Holstenkamp, südöstlich durch die Von-Hutten-Straße und nach Westen durch den Lutherpark sowie das Wohngebäude Von-Hutten-Straße 43 begrenzt.

 

Der Wohnungsbau soll auf dem nördlichen Teil der Grundstücksfläche erfolgen, hier soll auch ein gastronomisches Angebot bereitgehalten werden. Der südliche Bereich des Grundstücks soll nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona, der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) für eine öffentliche  Grünfläche vorbehalten werden und der Erweiterung des Lutherparks dienen.

 

Im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Altona sowie der BUE und der BSW hat der Eigentümer ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Am 22.8.2018 wurden die Wettbewerbsbeiträge vom Preisgericht beurteilt. Einstimmig wurde der Entwurf „Bahrenfelder Höhe“ des Teams BIWERMAU Architekten, Hamburg zusammen mit WES Landschaftsarchitekten, Hamburg ausgewählt. Der Entwurf ist entsprechend der Empfehlungen der Jury zu überarbeiten.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Von-Hutten-Straße 45  (Bezirk Altona, Ortsteil 216) auf Grundlage des Entwurfes „Bahrenfelder Höhe“ zu beschließen und damit den dort bestehenden Bebauungsplan (Bahrenfeld 10) in Teilen zu ändern.

 

Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 73 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung eines Grundstücks mit Wohnnutzung  und der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche  geschaffen werden.

 

Die circa 0,6 Hektar große Fläche ist im Bebauungsplan Bahrenfeld 10 als „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen, die privatwirtschaftlichen Zwecken dienen“ (Ausflugslokal) festgesetzt. Weiterhin ist eine zwingende eingeschossige offene Bauweise festgesetzt.

 

Die Erschließung des Vorhabens erfolgt über die Von-Hutten-Straße.

 

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan (einschließlich Freiflächenplan) eines privaten Vorhabenträgers zu Grunde liegt. Hierzu wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung Bahrenfeld 73 wird beschlossen.

 

 

Anhänge

Karte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans