Vorhabenbezogener Bebauungsplan Altona-Altstadt 62 (Eschelsweg); Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 17.06.2020 Planungsausschuss Ö 5
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet östlich Eschelsweg und südlich Grotjahnstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 203, Gemarkung Altona-Südwest, Flurstücke 1970, 1971 und 1240) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Durchführungsplan aufzuheben.
Derzeit befinden sich auf dem Plangelände ein zwei- und ein eingeschossiger Gewerbebau, jeweils am nördlichen und südlichen Rand des Plangebiets. Zwischen den beiden Gebäuden befinden sich Stellplatzflächen.
Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Altona-Altstadt 62 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass für die altona Diagnostics GmbH ein neuer Gebäudekomplex mit Labor- und Büroflächen errichtet werden kann.
Die altona Diagnostics GmbH entwickelt zertifizierte Testsysteme für den Nachweis von Viren, Bakterien und Parasiten. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die Entwicklung von Produkten für neu auftretende oder tropische Infektionskrankheiten, wie aktuell z. B. das Corona Virus.
Das Konzept sieht vor, die bereits in der nahen Umgebung befindlichen, jedoch verteilten Standorte der altona Diagnostics GmbH am vorgesehenen Standort zu bündeln.
Städtebaulich soll die bestehende Blockrandstruktur entlang der Virchowstraße durch eine drei- bis sechsgeschossige Bebauung vervollständigt werden. Um das erforderliche Raumprogramm realisieren zu können, soll der Blockrand auf den Flurstücken 1971 und 1240 durch einen zusätzlichen, rechtwinklig zum Eschelsweg ausgerichteten Appendix sowie eine eingeschossige Überbauung des Innenhofbereichs ergänzt werden.
Das bestehende Planrecht, bestehend aus dem Durchführungsplan 335 vom 22.09.1958, lässt die Umsetzung des vorliegenden Konzepts nicht zu. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksfläche sind mit dem geplanten Bauvorhaben unvereinbar.
Um die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen, soll das bestehende Planrecht durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden. Dieser soll als Art der Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Labor“ ausweisen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung Altona-Altstadt 62 wird beschlossen.
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