20-4355.1

Vielfalt sichern, Bürgerinteressen ernst nehmen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 anliegende Drucksache 20-4283E beschlossen.

 

Die Stellungnahme des Amtes zu Ziffer 1 des Beschlusses ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben der Bezirksamtsleiterin vom 06.12.2017 zu entnehmen.

 

Im nicht-öffentlichen Teil hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und regionale Stadtteilentwicklung in seiner Sitzung am 13.12.2017 dem vom Amt vorgelegten Entwurf einer Stellenausschreibung mehrheitlich mit einer Ergänzung zugestimmt.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 05.03.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Unbestritten ist die Angelegenheit für den Bezirk von großer Bedeutung. Es fehlt dem Bezirk hier aber nicht an Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahme. Andere Bezirke - und auch Altona selbst - führen regelmäßig Beteiligungsverfahren zu solchen Fragestellungen in eigener Verantwortlichkeit durch. In dem Antrag wird dementsprechend auch das Bezirksamt aufgefordert, die Maßnahme durchzuführen.

Weiterhin sind den Bezirken seit 2016 zusätzliche Ressourcen für die Durchführung von Bürgerbeteiligungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden. Im Gegenzug sind im Haushaltsplan 2017/2018 die Mittel, die bei der BSW zur Unterstützung solcher und ähnlicher Maßnahmen veranschlagt waren, gestrichen worden. Nach der Drucksache 21/6400 (Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018; beschlossen im Dezember 2016) wurden die Ansätze der Bezirksämter in 2017 und 2018 jeweils um insgesamt 1.850 Tsd. Euro erhöht, so dass auch dem Bezirksamt Altona unmittelbar höhere Ermächtigungen zur Verfügung stehen.

 

Nachstehend ein Auszug aus der Drs. 21/6400: Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens 21/5263 zur Ressourcenverstärkung der Bezirksämter:

 

Mit Drucksache 21/5263 hat die Bürgerschaft den Senat unter der Nummer I ersucht, den Bezirksämtern im Zuge der notwendigen verstärkten Anstrengungen im Wohnungsbau Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlich insgesamt 1.000 Tsd. Euro für Öffentlichkeitsarbeit/Bürgerbeteiligung sowie zusätzlich insgesamt 850 Tsd. Euro für Planungsmittel für die Stadtplanung in 2016 gegen Deckung aus zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 – Allgemeine Finanzwirtschaft – zur Verfügung zu stellen und die Mittel im Haushaltsplan 2017/2018 zu verstetigen. Die Planansätze der Kontenbereiche Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, Personalkosten und Globale Mehrkosten Kosten werden daher in den jeweiligen bezirklichen Produktgruppen „Zentraler Ansatz Bezirksamt“ (205.02, 229.02) und „Stadt- und Landschaftsplanung (SL)“ (212.01, 216.01, 220.01, 224.01, 228.01, 232.01) um insgesamt 1.850 Tsd. Euro erhöht. Die Aufteilung erfolgte in Abstimmung mit den Bezirksämtern nach folgender Schlüsselung: 50 % des Gesamtvolumens als jeweils gleicher Sockelbetrag, 25 %: Aufteilung nach der jeweiligen Einwohnerzahl, 25 %: Aufteilung nach der jeweiligen Flächengröße. Zur Deckung wird die Ermächtigung in der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ im Einzelplan 9.2, Globale Mehrkosten zu verursachen, abgesenkt. Die Bedarfe für 2016 hat der Senat bereits in der Nachbewilligungsdrucksache 2015/2016 (Drucksache 21/5859) berücksichtigt.

 

 

Nach den der BSW vorliegenden Informationen hat der Bezirk Altona in 2016 bei den Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zusätzlich 171 Tsd. Euro erhalten (gem. Drs. 21/5859), in 2017 waren es 168 Tsd. Euro und in 2018 sind es 166 Tsd. Euro (gem. Drs. 21/6400 – Produktgruppe 212.0 Stadt- und Landschaftsplanung (SL)).

Das Bezirksamt ist demzufolge für die Durchführung des Verfahrens zuständig und mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet, um die Aufgabe eigenständig und erfolgreich umzusetzen. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Fachbehörde ist nicht angezeigt.

 

Anhänge

Schreiben der Bezirksamtsleiterin v. 06.12.2017