20-5115.1

Verwendung von Restmitteln aus dem Quartiersfonds II 2017/2018 für Bauprüfkosten Bitte des Haushalts- und Vergabeausschusses

Sitzungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21/8314 (Ursprungsantrag 21/7322) hat die Hamburgische Bürgerschaft im Rahmen des Hamburger Integrationsfonds bis zu 77.000 Euro für die „Unterstützung und Ertüchtigung von Angeboten für Geflüchtete aus Eritrea in Altona“ zur Verfügung gestellt.

Mit diesen investiven Mitteln soll in der Kreuzkirche der Ev.-Luth. Tabita-Kirchgemeinde Ottensen-Othmarschen eine Erweiterung der Sanitäranlagen und die Nachrüstung eines Lüftungssystems umgesetzt werden. Die Hamburgische Bürgerschaft hat aber weder konsumtive Mittel für (1) die Abschreibungen noch für (2) die externe baufachliche Prüfung bereitgestellt.

 

(1)    Bezüglich der Abschreibungen gab es die Einigung mit der Finanzbehörde, dass diese von den Bedarfsträgern, also in diesem Fall vom Bezirksamt Altona im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 berücksichtigt werden sollen. (Info der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)[1] vom 06. April 2018).

(2)    Nach Rücksprache mit der BASFI und der Finanzbehörde (FB) sollten die Kosten für die baufachliche Prüfung ursprünglich von den 77.000 Euro abgezogen und dem Bezirksamt Altona konsumtiv zur Verfügung gestellt werden. Das Fachamt Ressourcensteuerung hat die Mittel dementsprechend am 02. August 2018 bei der FB abgefordert und die Stufen 1 und 2 der baufachlichen Prüfung[2] wurden durch das Fachamt Sozialraummanagement beauftragt; übertragen wurden die Mittel aber nicht.

 

Nach Aussage der BASFI vom 09. August 2018 ist die Übertragung konsumtiver Mittel nicht mehr möglich, da das konsumtive Budget des Hamburger Integrationsfonds ausgeschöpft sei. Die 77.000 Euro werden daher am 17. August 2018 durch das Fachamt Ressourcensteuerung komplett investiv abgerufen und der Tabita-Kirchgemeinde zur Verfügung gestellt, sobald die noch offenen Fragen der baufachlichen Prüfung Stufe 2 geklärt sind und die Gesamtfinanzierung endgültig steht.

Die Nettokosten der gesamten baufachlichen Prüfung belaufen sich bei Nettobaukosten von unter 200.000 Euro auf 1,4% der Nettobaukosten plus 19% Mehrwertsteuer.[3] Die Kostenberechnung für den geplanten Sanitärbau hinter der Kirche und die Lüftungsvorrichtung ergibt derzeit Nettobaukosten von insgesamt 183.193,27 Euro. Das bedeutet mindestens 3.052 Euro werden für die baufachliche Prüfung benötigt. Davon sind 1.526 Euro bereits für die baufachliche Prüfung Stufe 1 und 2 gezahlt worden.[4] Bei einer Kostenvarianz von zehn Prozent auf die Kostenberechnung im Sinne der Drucksache 20/6208 für kostenstabiles Bauen wäre es möglich, dass sich bei eventuell steigenden Baukosten im Laufe des Projektes auch die Kosten für die baufachliche Prüfung für die noch offenen Stufen 3 und 4 erhöhen (vgl. beigefügte Berechnung).

 

Projektverantwortlich ist das Fachamt Sozialraummanagement. Aus dessen Sicht ist das Projekt sehr zu befürworten und schon aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses in erheblichem Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Sanitäreinrichtungen der Kirche sowie die Belüftungssituation sind aufgrund der hohen Frequentierung durch die Erit.-Orth. Gemeinde St. Michele e.V. mit bis zu 2.000 regelmäßigen Besuchern absolut unzureichend. Die Maßnahme soll spätestens Ende 2019 komplett umgesetzt sein.

Damit das Projekt weiter umgesetzt und der bereits gezahlte Betrag ausgeglichen werden kann, wird der Ausschuss um Beschlussfassung über die benötigten Mittel in Höhe von 3.204,60 Euro gebeten.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss bittet den Sonderausschuss Flüchtlinge einstimmig, gemäß Beschluss vom 24.11.2016 (Drs. 20-2987.1E) über die Verwendung der Restmittel aus dem Quartiersfonds II zu beraten und eine Rückmeldung an den Haushalts- und Vergabeausschuss zu geben.

 

 

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