Verlagerung des Störfallbetriebes in der Ruhrstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4906 beschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 18.07.2018 wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Rahmenplan Bahrenfeld Nord besteht ein abgestimmtes Entwicklungskonzept im Umfeld des Störfallbetriebs, welches eine Verlagerung nicht erforderlich macht. Darüber hinaus schließt sich die BSW der Stellungnahme der BWVI an.
Stellungnahme BWVI:
Aus Sicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) besteht keinerlei Veranlassung oder Notwendigkeit, den Betrieb zu verlagern. Der Betrieb liegt im Industriegebiet Schnackenburgallee mit der planungsrechtlichen Ausweisung GI. Er befindet sich somit an einem Standort, der ausdrücklich vorgesehen ist für Betriebe mit Störpotential. Das Gewerbeflächenkonzept des Bezirkes Altona bestätigt zudem die Entwicklungsstrategie des Industriegebietes in dieser Hinsicht.