Verkehrserziehung an Altonaer Grundschulen verlässlich sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 21.07.2025 Mobilitätsausschuss Ö 12.4
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-0988B beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 6 hat mit Schreiben vom 03.07.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Zuständigkeiten derPolizeiverkehrslehrkräfte (PVKL) richten sich nicht nach den Bezirken, sondern grundsätzlich nach dem Dienststandort und somit nach den Grenzen des Polizeikommissariats bzw. der Polizeiregion, in der die PVKL örtlich untergebracht sind. In der Polizeiregion Altona sind mit Stand 01.07.2025 im Bereich der Verkehrserziehung sechs vollzeitäquivalente Dauerdienstposten (DDP) vorgesehen. Von diesen ist aktuell ein DDP mit einer Vollzeitäquivalenz (VZÄ) von 0,625 besetzt. Weitere Nachbesetzungen vakanter DDP sind zeitnah zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant.
Darüber hinaus erfolgt die Durchführung von Verkehrsunterricht in einzelnen Schulen im Bezirk Altona derzeit auch durch PVKL anderer Regionen sowie durch die hamburgweit zuständigen PVKL für den Sonderschulbereich, der Jugendverkehrsschulen und der Handpuppenspieler (Verkehrskasper).
Die Anzahl der vorhandenen DDP ist ausreichend um die schulische Verkehrserziehung in Absprache mit den Schulen unterstützend zu begleiten. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2.
Im Übrigen siehe Drs. 22-17300, Drs. 23-334 sowie Auskunftsersuchen der BV-Altona Drs. 22-0950.
Zu 2:
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Sie findet sich als ein verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet in den Rahmenplänen der Bildungspläne der unterschiedlichen Schulformen wieder. Die Umsetzung erfolgt durch die schulischen Lehrkräfte. Dabei unterstützen die PVKL mit der Durchführung der polizeilichen Verkehrserziehung im Rahmen personeller Kapazitäten. Die Übernahme einzelner Unterrichtsinhalte erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulen.
Im Rahmen polizeiinterner Optimierungsmaßnahmen konnten bereits mehrere Personalwechsel in die Tätigkeit der PVKL realisiert werden, weitere Wechsel befinden sich in der Umsetzung.
Im Übrigen siehe Drs. 22-17300, Drs. 23-334 sowie Auskunftsersuchen der BV-Altona Drs. 22-0950.
Zu 3:
Die Schwerpunktsetzung in der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit erfolgt unter Berücksichtigung von Lageerkenntnissen sowie des Mobilitätsverhaltens einzelner Altersgruppen. Erfahrungsgemäß beginnen Kinder mit dem Eintritt in das Grundschulalter damit, ihre Wege im Straßenverkehr eigenständigzurückzulegen.
Um bereits frühzeitig das Bewusstsein für richtiges Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, erfolgen zusätzlich zur schulischen Verkehrserziehung weitere polizeiliche Angebote, welche sich an die Zielgruppe der Kinder des Elementarbereiches richten.
Zur Vorbereitung auf den Schulweg bietet die Polizei Hamburg zukünftigen Schulkindern hamburgweit in den Ferienzeiten die Aktion „Verkehrsfuchs“ an. Hierbei erfolgt durch die PVKL in intensiven Fußgängertrainings eine Beschulung zu unterschiedlichen Verkehrssituationen. Dabei werden die Kinder schrittweise in täglichen Einheiten an das richtige Verhalten im Straßenverkehr herangeführt. Im Vordergrund steht dabei das sichere Überqueren der Fahrbahn.
Durch die Handpuppenspielenden der VD 6 erfolgt die Erstellung des Verkehrskasper-Podcasts, welcher kostenfrei online heruntergeladen werden kann. Hier stehen zurzeit bereits 73 Folgen zu unterschiedlichen Verkehrsthemen zur Verfügung.
Weiterhin werden durch die Handpuppenspielenden in den Sommermonaten Aufführungen des Verkehrskaspers bei Planten un Blomen angeboten, welche frei zugänglich sind.
Eine durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) angebotene Fortbildung, in der auch Inhalte der vorschulischen Verkehrserziehung vermittelt werden, erfolgt in Kooperation mit der VD 6. Eine Erweiterung des Fortbildungsangebotes befindet sich in der Prüfung.
Im Übrigen siehe Auskunftsersuchen der BV-Altona Drs. 22-0950
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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