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Verkehrsberuhigung Eckerkoppel im Rahmen der Veloroute 6 - keine Einbahnstraßenregelung zulasten von Gewerbe, Versorgung und Erreichbarkeit Eingabe

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Sachverhalt

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, bei allen Planungen zur Verkehrsberuhigung der Eckerkoppel im Zusammenhang mit der Veloroute 6 von einer Einbahnstraßenregelung abzusehen.
  2. Stattdessen sind ausschließlich Lösungen zu verfolgen, die beidseitige Erreichbarkeit, Lieferverkehre, Kundenverkehr und Notfallzugänge für die anliegenden Gewerbebetriebe und Freiberufler sichern.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, vor weiteren Planungen eine vertretbare, wirtschaftsverträgliche und verkehrlich ausgewogene Alternativenprüfung vorzulegen, die insbesondere die Auswirkungen auf den zentralen Nahversorgungsbereich am Traberweg/Eckerkoppel berücksichtigt.
  4. Die betroffenen Gewerbetreibenden, insbesondere der EDEKA aktiv markt Stöver, die Centra Apotheke, sowie weitere ansässige Betriebe und Freiberufler, sind frühzeitig und verbindlich in die Planung einzubeziehen.
  5. Eine Entscheidung über eine Einbahnstraßenregelung darf erst erfolgen, nachdem die wirtschaftlichen und städtebaulichen Folgen für den Standort belastbar bewertet wurden.

Begründung:

Die Eckerkoppel ist Teil der Veloroute 6 und steht seit Langem im Fokus verkehrlicher Umgestaltung. Zugleich handelt es sich aber nicht um eine reine Durchgangsstraße, sondern um einen Abschnitt mit erheblicher Bedeutung für die lokale Versorgung und die gewerbliche Erreichbarkeit im Bereich Traberweg/Centra. Gerade dort sind mit dem EDEKA aktiv markt Stöver und der Centra Apotheke Einrichtungen vorhanden, die auf eine gute, intuitive und beidseitige Erreichbarkeit durch Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Dienstleister sowie mobilitätseingeschränkte Personen angewiesen sind. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Erreichbarkeit künstlich verschlechtern, Umwege erzeugen und damit die Frequenz für die betroffenen Betriebe verringern. Für einen Nahversorgungsstandort ist das besonders kritisch, weil der Alltagseinkauf, die kurzfristige Medikamentenversorgung und viele Besorgungen auf kurze Wege, spontane Anfahrbarkeit und klare Verkehrsführung angewiesen sind. Zusätzliche Umwege wirken sich nicht nur auf die Kundschaft aus, sondern auch auf Lieferfahrzeuge, Handwerksbetriebe, Servicefahrten und freiberufliche Praxis- oder Beratungstermine. Hinzu kommt, dass eine Einbahnstraßenregelung in einem bereits sensiblen Umfeld erfahrungsgemäß zu Verlagerungsverkehr in Nebenstraßen, Suchverkehr und unnötigen Schleifenfahrten führt. Das schwächt nicht nur die Gewerbebetriebe im direkten Umfeld, sondern belastet auch die Anwohnerschaft und führt zu einer faktischen Verdrängung der lokalen Versorgung zugunsten eines ideologisch verengten Verkehrsmodells. Eine Verkehrsberuhigung kann und soll erreicht werden, aber nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Substanz eines funktionierenden Nahversorgungszentrums.

Die Bezirksversammlung hat die Aufgabe, Mobilität, Sicherheit und städtebauliche Funktionsfähigkeit zusammenzudenken. Das Ziel einer fahrradfreundlichen Entwicklung darf nicht dazu führen, dass etablierte Versorgungsangebote geschwächt oder in ihrer Existenz gefährdet werden. Gerade der EDEKA aktiv markt Stöver und die Centra Apotheke sind wichtige Ankerbetriebe für das Quartier und müssen für Kundschaft, Lieferanten und Notfallnutzung dauerhaft erreichbar bleiben.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Hoheluft-West

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