Verkehrliche Situation in der Neuen Mitte Altona Antrag der Fraktion GRÜNE
Ende 2017 hat es die ersten Bewohner*innen in die Neue Mitte Altona gezogen. Der Großteil der Wohnungen im ersten Bauabschnitt wurde bereits bezogen. In 2020 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein bevor voraussichtlich ab 2025 mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen wird.
Die Mitte Altona ist als Vorbild-Projekt für die Zukunft der Hamburger Stadtentwicklung geplant. Vor allen Dingen im Hinblick auf das Thema Mobilität bestehen hohe Erwartungen, schließlich sieht die Planung ein autoarmes Quartier vor. Für einige Bewohner*innen unterstreicht genau dieser Faktor die Attraktivität des Neubaugebiets.
In der Realität hat sich das Parkverhalten im Quartier größtenteils chaotisch dargestellt: in Parkverbotszonen (bspw. Felicitas-Kukuck-Straße) stehen regelmäßig Kraftfahrzeuge auf der Straße, die Grantflächen um die Bäume herum werden beparkt, die Fußgängerzonen werden durchfahren und Kraftfahrzeuge parken den vermeintlichen Parkflächen (bspw. Susanne-von-Paczensky, Helga-Feddersen-Twiete).
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit hat sich die Eva-Rühmkorf-Straße als Dorn im Auge vieler Bewohner*innen herausgestellt. Zwar liegt dort eine Tempo-30-Zone vor. Aufgrund der Straßenbreite und der geraden Straßenführung lädt es jedoch einige Kfz-Fahrer*innen zur Beschleunigung ein. Dies ist nicht zuletzt deswegen problematisch, da dort entlang die Haupt-Querverbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Teil des Quartiers entlangläuft, welche von vielen Kindern auf dem Weg zur Schule und KiTa genutzt wird.
Durch nachträgliche Bepollerungen an einigen Einfahrten der Fußgängerzonen (bspw. Emma-Poel-Straße, Domenica-Niehoff-Twiete) und regelmäßige Kontrollen des LBV ist stellenweise bereits eine deutliche Verbesserung eingetreten. Um dem Anspruch eines autoarmen Quartiers gerecht zu werden, bedarf es jedoch einer Ausweitung der Maßnahmen auf das gesamte Gebiet des ersten Bauabschnitts.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die Behörde für Inneres und Sport sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werden gemäß § 27 BezVG gebeten,
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