21-1111

Verfall/Leerstand des Grundstücks/Denkmals Elbchaussee 186 Große Anfrage der CDU-Fraktion

Große Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2020
07.09.2020
27.08.2020
Ö 4.2
25.08.2020
Sachverhalt

Hierzu fragen wir das Bezirksamt bzw. die zuständige Behörde:

 

 

  1. Wie ist der letzte Stand des Denkmalschutzamtes bzw. des Bezirksamtes zum Erhalt dieses Denkmals?

 

  1. a) Ist die Eigentumsfrage bzw. die Verantwortlichkeit des Eigentümers geklärt und wird der Eigentümer regelhaft aufgefordert dem Verfall des Denkmals entgegenzuwirken?

 

b) Mit welchem Erfolg bzw. 

 

c) wie reagiert die Eigentümerseite auf oben genannte Aufforderung?

 

  1. a) Ist dem Amt bzw. der zuständigen Behörde bekannt, welche zwingenden Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes vorgenommen werden müssen?

 

b) Wenn ja, welche?

 

c) Werden solche Maßnahmen regelhaft kontrolliert?

 

d) Wenn ja, in welchen Abständen?

 

  1. a) Hat das Bezirksamt im Rahmen der Ersatzvornahme des Denkmalschutzamtes Maßnahmen vorgenommen?

 

b) Wenn ja, welche?

 

c) Welche Maßnahmen haben der Eigentümer und/oder der Verfügungsverantwortliche zum Erhalt vorgenommen?

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt anlässlich der langen Dauer des Leerstandes von Wohnraum und damit der Zweckentfremdung nach der Zweckentfremdungsverordnung hinsichtlich der Wiederzurverfügungstellung des Wohnraums mit dem Eigentümer verabredet oder angeordnet?

 

  1. Wird das Denkmalschutzamt bei einer zukünftigen Nutzung auch auf eine denkmalgerechte Sanierung im Innenbereich achten?

 

  1. Hat die Stadt grundsätzliches Interesse das Denkmal in ihren Besitz zu übernehmen?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Das Bezirksamt kann nur zu Frage 4a und Frage 5 Stellung nehmen. Die Beantwortung der weiteren Fragen liegt in der Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes.

 

Zu 4 a:

Nein (Die Ersatzvornahme obliegt ggf. dem Denkmalschutzamt).

 

Zu 5:

Es wurden keine Maßnahmen nach dem HmbWoSchG ergriffen.

Das betreffende Gebäude ist beim Fachamt Verbraucherschutz nicht bekannt, somit ist bisher auch nicht bekannt, ob im Gebäude Wohnraum vorhanden ist, der den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzes unterliegt. Es wurden bislang weder Leerstände noch Wohnungsmängel angezeigt. Informationen durch das Denkmalschutzamt erfolgten nicht.

 

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