Verfall/Leerstand des Grundstücks/Denkmals Elbchaussee 186 Große Anfrage der CDU-Fraktion
Hierzu fragen wir das Bezirksamt bzw. die zuständige Behörde:
b) Mit welchem Erfolg bzw.
c) wie reagiert die Eigentümerseite auf oben genannte Aufforderung?
b) Wenn ja, welche?
c) Werden solche Maßnahmen regelhaft kontrolliert?
d) Wenn ja, in welchen Abständen?
b) Wenn ja, welche?
c) Welche Maßnahmen haben der Eigentümer und/oder der Verfügungsverantwortliche zum Erhalt vorgenommen?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Das Bezirksamt kann nur zu Frage 4a und Frage 5 Stellung nehmen. Die Beantwortung der weiteren Fragen liegt in der Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes.
Zu 4 a:
Nein (Die Ersatzvornahme obliegt ggf. dem Denkmalschutzamt).
Zu 5:
Es wurden keine Maßnahmen nach dem HmbWoSchG ergriffen.
Das betreffende Gebäude ist beim Fachamt Verbraucherschutz nicht bekannt, somit ist bisher auch nicht bekannt, ob im Gebäude Wohnraum vorhanden ist, der den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzes unterliegt. Es wurden bislang weder Leerstände noch Wohnungsmängel angezeigt. Informationen durch das Denkmalschutzamt erfolgten nicht.
ohne