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Verfall/Leerstand des Grundstücks/Denkmals Elbchaussee 186 Auskunftsersuchen von Sven Hielscher, Tim Schmuckall und Dr. Kaja Steffens (alle CDU-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 28.09.2020 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 7.1

Sachverhalt

Hierzu fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie ist der letzte Stand des Denkmalschutzamtes zum Erhalt dieses Denkmals?

 

  1. a) Ist die Eigentumsfrage bzw. die Verantwortlichkeit des Eigentümers geklärt und wird der Eigentümer regelhaft aufgefordert dem Verfall des Denkmals entgegenzuwirken?

 

b) Mit welchem Erfolg bzw. 

 

c) wie reagiert die Eigentümerseite auf oben genannte Aufforderung?

 

  1. a) Ist dem Amt bzw. der zuständigen Behörde bekannt, welche zwingenden Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes vorgenommen werden müssen?

 

b) Wenn ja, welche?

 

c) Werden solche Maßnahmen regelhaft kontrolliert?

 

d) Wenn ja, in welchen Abständen?

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Eigentümer und/oder der Verfügungsverantwortliche zum Erhalt vorgenommen?

 

  1. Wird das Denkmalschutzamt bei einer zukünftigen Nutzung auch auf eine denkmalgerechte Sanierung im Innenbereich achten?

 

  1. Hat die Stadt grundsätzliches Interesse das Denkmal in ihren Besitz zu übernehmen?

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) beantwortet die Fragen wie folgt:

 

 

Zu 1 bis 4:

Die Eigentumsfrage ist geklärt. Seit 2017 kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zum Erhalt des Denkmals nach. Folgende Maßnahmen wurden seit 2017 von Seiten des Eigentümers in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt durchgeführt:

 

- Instandsetzung    der      Südterrasse    (die    Aufbringung    des   bauseits    gelagerten

 Marmorbelags und die Ergänzung fehlender Zierelemente erfolgt gegenwärtig)

- Instandsetzung des Balkons und Haupteingangs an der Nordfassade

- Überholung der Haustechnik

- Instandsetzung des Souterrains und Abdichtung des Daches vom Schwimmbad

- Renovierung einiger untergeordneter Innenräume

- Reinigung der Fassade, restauratorische Befunduntersuchung

- Beseitigung von Einbruchschäden und Pflege des Grundstücks

- Instandsetzung und Renovierung der Toranlage

- Instandsetzung von einem Teil der Zaunanlage infolge eines Sturmschadens.

 

Dem Denkmalschutzamt liegen keine Hinweise vor, die ein Handeln von Seiten der Behörde erforderlich machen, insbesondere sind derzeit keine zwingenden Maßnahmen erforderlich.

 

Zu 5:

Im Innenbereich sind keine weiteren Arbeiten erforderlich; wie bei allen Denkmälern wird das Denkmalschutzamt auch bei zukünftigen Sanierungen auf eine denkmalgerechte Ausführung achten.

 

Zu 6:

Da der Eigentümer zu keiner Zeit das Interesse geäußert hat, das Denkmal zu verkaufen, stellt sich diese Frage aus Sicht des Denkmalschutzamtes gegenwärtig nicht.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 4.1
Anhänge

ohne

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