Vereinbarung des Ausschusses mit der Verwaltung zur Mustervorlage des § 77 SGB VIII
Siehe Anlage.
Mustervorlage des § 77 SGB VIII
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.