20-4797

Veranschlagungsfehler bei der Rahmenzuweisung "Investitionen der Kinder- und Jugendarbeit" für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 korrigieren Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 anliegende Drucksache 20-4259.1 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 11.04.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung des Haushaltsvoranschlages 2019/2020 und der entsprechend erfolgten Gespräche am 15.02.2018 sowie am 20.02.2018 wurde einvernehmlich mit allen Bezirken und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vereinbart, dass es keine Umschichtungen von investiv nach konsumtiv aufgrund von damaligen Veranschlagungsfehlern oder der Neubewertung der einzelnen Maßnahmen durch den Hamburger Dienstleister Buchhaltung, z.B. für Sanierungen, geben wird.

 

Gründe dafür sind einerseits, dass aus Zeitgründen keine adäquate Prüfung aller notwendigen Bedarfe in den Bezirken hätte stattfinden können. Ferner haben die Bezirksämter eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass die verfügbaren investiven Mittel deutlich zu gering sind und aus diesem Grund zumindest erreicht werden muss, dass besonders wichtige Maßnahmen in den Bezirken umgesetzt werden können.

Andererseits wird ab dem 01.01.2019 die VV-Bilanzierung geändert und die Aktivierungsgrenze von 5.000,00 € auf 800,00 € in Anlehnung an das HGB abgesenkt. Infolgedessen entstehen wiederum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Umschichtungsbedarfe von konsumtiv nach investiv, da die neu anzuwendende Aktivierungsgrenze deutlich niedriger ist. Für diesen Fall wurde mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und den Bezirken vereinbart, bei der investiven Rahmenzuweisung für alle Bezirke einen Anteil für „Kleine Investitionen“ vorzusehen.

 

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