Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Eimsbüttel
28.01.2025
Lfd. Nr. 20 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Unterbringung von „Flüchtlingen“ im Bezirk Eimsbüttel
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu der o.g. Anfrage unter Einbeziehung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Zu den Kosten der öffentlichen Unterbringung siehe zuletzt Bürgerschafts-Drs. 22/16676. Diese Kosten werden – soweit möglich – über Gebühren refinanziert, die zum 1. September 2024 letztmalig angepasst wurden, siehe hierzu
Die Kosten zur darüberhinausgehenden Versorgung und Integration der öffentlich untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden sind nur bedingt ermittelbar.
Grundsätzlich sind für Asyl- und Schutzsuchende im Bezirk Eimsbüttel – sowie auch für alle anderen Bevölkerungsgruppen – die Regelversorgungsstrukturen nutzbar. Dazu zählen z. B. Angebote der Kindertagesbetreuung, Beschulung und medizinischen Versorgung. Es lässt sich hierbei nicht beziffern, zu welchem Anteil und zu welchen Kosten Asyl- und Schutzsuchende diese Angebote nutzen.
Um die Asyl- und Schutzsuchenden im Hinblick auf die Wahrnehmung der Regelversorgung zu selbständigem Handeln zu befähigen, werden – zum Teil dezentral, teilweise aber auch in den Unterkünften vor Ort – Angebote mit Hilfs- oder Unterstützungscharakter vorgehalten.
Ein Kernbaustein ist hierbei das Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN), über das die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich Mittel über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung stellt. Über die Mittel sollen Angebote gefördert werden, die eine Vernetzung zwischen den Unterkünften für Asyl- und Schutzsuchende sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vor Ort herstellen und Nutzungen dieser Einrichtungen durch junge Menschen und Familien mit Fluchthintergrund ermöglichen. Die SIN-Projekte zielen darauf ab, öffentlich untergebrachten asyl- und schutzsuchenden jungen Menschen und ihren Familien integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen.
Im Jahr 2023 stand dem Bezirksamt Eimsbüttel (BA E) für SIN eine Gesamtsumme in Höhe von rd. 669 Tsd. Euro und im Jahr 2024 eine Gesamtsumme in Höhe von rd. 744 Tsd. Euro zur Verfügung.
Über die SIN-Mittel hinausgehend stellt die Sozialbehörde über die Förderrichtlinie „Freiwilliges Engagement in den Bezirken“ den Bezirksämtern jährlich im Rahmen von Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen insgesamt 1.000 Tsd. Euro zur Verfügung, um verschiedene Freiwilligenprojekte in Hamburg zu unterstützen. Auf das BA E entfielen in den Jahren 2023 und 2024 ein im Rahmen der Fremdbewirtschaftung abrufbarer Verfügungsrahmen von rd. 127 Tsd. Euro jährlich. Davon wurden im Jahr 2023 durch das BA E Projektmittel in Höhe von 101 Tsd. Euro für den Zuwendungszweck „Integration von Geflüchteten und Zugewanderten“ in Anspruch genommen. Für das Jahr 2024 liegt noch keine Auswertung vor.
Die Angebote der verschiedenen örtlichen Trägerinnen und Träger, der Ehrenamtlichen im Bezirk Eimsbüttel sowie die bezirksübergreifenden Angebote werden den öffentlich untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden im Rahmen der Orientierungsberatung durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement aufgezeigt und in Bedarfsfällen eine dahingehende Anbindung unterstützt. In Hotels und Hostels wird die Orientierungsberatung – abweichend von den übrigen Unterkunftsstandorten – durch das sogenannte Mobile Einsatzteam (MET) von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) durchgeführt, das die Hotels und Hostels regelmäßig anfährt und Sprechstunden anbietet.
Über die genaue Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm SIN und der Förderrichtlinie „Freiwilliges Engagement in den Bezirken“ kann das BA E näher Auskunft geben.
Weitergehend werden speziell für Asyl- und Schutzsuchende verschiedene gesamtstädtische bzw. bezirksübergreifende Angebote vorgehalten, darunter eine mobile basismedizinische Versorgung, im Rahmen derer in den Jahren 2023 und 2024 auch die Unterkunftsstandorte Kieler Straße 263, Kronsaalsweg 88 (Sylc Apartments I+II) sowie Oldesloer Straße 166 im Bezirk Eimsbüttel angefahren wurden. Eine Abgrenzung der Kosten in Bezug auf den Bezirk Eimsbüttel kann im Hinblick auf diese Angebote nicht vorgenommen werden.
Laut Artikel im Hamburger Abendblatt vom 03.12.2024 sind in Hamburg 47.000 „Flüchtlinge“ bzw. Asylsuchende in 231 Einrichtungen untergebracht. Die Auslastung der Unterkünfte soll derzeit bei mehr als 97 Prozent liegen. Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse abzudecken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der eigenen Wohnungsknappheit, der Endlichkeit der finanziellen Belastung der Stadt und der Integrationsfähigkeit auf.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 sind insgesamt 126 Asyl- und Schutzsuchende in zwei Hotels bzw. Hostels (Sylc Apartments I, Kronsaalsweg 88: 69 Personen sowie Hotel Engel, Niendorfer Straße 55-59: 57 Personen) im Bezirk Eimsbüttel untergebracht.
Zu den zu Unterbringungszwecken genutzten Hotels und Hostels im Bezirk Eimsbüttel im Einzelnen während des Zeitraums 2023/2024 siehe Anlage 1.
Eine vollständige Auslastung der belegbaren Plätze ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich, etwa durch ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einem Zimmer frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen oder fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen. Weitere Gründe für eine geringere Belegung können sich auch durch einen künftigen Belegungsaufbau oder -abbau ergeben.
In Einzelfällen kann die Belegung die angegebene Soll-Kapazität auch übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer mit aufgenommen werden können oder Hotel-/Hostelbetreiberinnen bzw. -betreiber zusätzliche Zimmer anbieten und diese belegt werden, die Sollzahl der Unterbringungskapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst worden und insofern auch in den F&W-Statistiken noch nicht berücksichtigt ist.
Die in Hotels und Hostels untergebrachten Asyl- und Schutzsuchenden erhalten Verpflegung in Form von Catering, sofern ihnen keine Küchen für die Zubereitung von Mahlzeiten zur Verfügung stehen. Das Catering wird entweder von F&W oder direkt durch die Hotelbetreiberin bzw. den Hotelbetreiber beauftragt und beinhaltet drei Mahlzeiten pro Tag.
Die bei der Interimsunterbringung in Hotels und Hostels von Asyl- und/oder Schutzsuchenden anfallenden Verpflegungskosten im Bezirk Eimsbüttel belaufen sich für die Monate Januar bis November 2024 auf rd. 959 Tsd. Euro. Für Dezember 2024 sind die Kosten bislang nicht in Gänze abgerechnet und insofern noch nicht abschließend auswertbar.
Im Jahr 2023 beliefen sich die bei der Interimsunterbringung in Hotels und Hostels von Asyl- und/oder Schutzsuchenden anfallenden Verpflegungskosten im Bezirk Eimsbüttel auf rd. 2.312 Euro.
Seit dem 1. April 2024 ist es nunmehr möglich, bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die eine Verpflegung erhalten, das Sachleistungsprinzip anzuwenden, sodass der Regelsatz nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und dem SGB XII um den entsprechenden Satz für Verpflegung gekürzt wird. In der Regelbedarfsstufe 1 beträgt dieser Satz 186 Euro pro Monat. Damit wird eine doppelte Bedarfsdeckung vermieden und eine Gleichstellung zu den anderen Leistungsberechtigten im SGB II/SGB XII erreicht.
Außerhalb der Unterbringungs- und Verpflegungskosten, siehe Antwort zu 2, sind im Rahmen der Hotelunterbringung Sachkosten entstanden, welche sich wie folgt aufschlüsseln:
Sachkosten ohne Verpflegungs- und Unterbringungskosten - Hotelstandorte 2023
Energie- und Wasserkosten |
546.000 Euro |
Abschreibungen und Sonderposten |
126.000 Euro |
Materialaufwendungen |
69.000 Euro |
Fremdleistungen ohne Verpflegung |
763.000 Euro |
Versicherungen und Müllabfuhr |
39.000 Euro |
Instandsetzungen |
86.000 Euro |
Sonstige Aufwendungen |
104.000 Euro |
Summe |
1.733.000 Euro |
Sachkosten ohne Verpflegungs- und Unterbringungskosten - Hotelstandorte 2024*
Energie- und Wasserkosten |
407.000 Euro |
Abschreibungen und Sonderposten |
242.000 Euro |
Materialaufwendungen |
19.000 Euro |
Fremdleistungen ohne Verpflegung |
451.000 Euro |
Versicherungen und Müllabfuhr |
26.000 Euro |
Instandsetzungen |
12.000 Euro |
Sonstige Aufwendungen |
36.000 Euro |
Summe |
1.193.000 Euro |
*Der Monat Dezember 2024 ist noch nicht vollständig abgerechnet. Insofern sind die angegebenen Kosten für das Jahr 2024 nicht zwingend abschließend.
Personalkosten für F&W-Mitarbeitende im Zusammenhang mit der Unterbringung in Hotels und Hostels können nicht spezifisch für den Bezirk Eimsbüttel abgebildet werden.
Die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden im Bezirk Eimsbüttel belaufen sich für die Monate Januar bis November 2024 auf rd. 4.397 Tsd. Euro. Für Dezember 2024 sind die Kosten bislang nicht in Gänze abgerechnet und insofern noch nicht abschließend auswertbar.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung von Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Bezirk Eimsbüttel auf rd. 7.665 Tsd. Euro.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 2 und 3.
Folgende Unterkunftsstandorte befinden sich derzeit (Stichtag 31. Dezember 2024) in Betrieb oder wurden im Jahresverlauf 2023/2024 geschlossen (Angaben jeweils ohne Hotels und Hostels):
Unter-bringungs-kategorie |
Unterkunft/ Standort |
Stadtteil |
Unter-bringungs-kapazität (Sollzahl) |
Betriebsstart oder Belegungs-ende in den Jahren 2023 oder 2024 |
Erstaufnahme (EA)/Dezentrale Erstaufnahmeeinrichtung (DEA) |
Schmiedekoppel 30 (Wiese) |
Niendorf |
740 |
|
EA/DEA |
Schmiedekoppel 29 (Asphalt) |
Niendorf |
999 |
|
EA/Notstandort (NOT) |
Kieler Straße 157-161 |
Stellingen |
115 |
Belegungs-start 16.09.2024 |
örU/Wohnunter-kunft (WUK) |
Sophienterrasse 1a |
Harvestehude |
190 |
Belegungs-ende 26.09.2024 |
örU/WUK |
Alma-Ohlmann-Weg 1a-l, 2a-j |
Lokstedt |
528 |
|
örU/WUK |
Am Dänenstein 14-24 |
Schnelsen |
363 |
|
örU/WUK |
Bornmoor 30 |
Stellingen |
186 |
|
örU/WUK |
Große Bahnstraße 50a-c |
Stellingen |
203 |
|
örU/WUK |
Hinschstraße 1-3 |
Eidelstedt |
79 |
Belegungsstart 15.04.2024 |
örU/WUK |
Holsteiner Chaussee 389a-g |
Schnelsen |
162 |
|
örU/WUK |
Hornackredder 6-12 |
Eidelstedt |
22 |
|
örU/WUK |
Kieler Straße 263 |
Stellingen |
347 |
|
örU/WUK |
Kieler Straße 553-555 |
Stellingen |
112 |
Belegungsstart 10.03.2023 |
örU/WUK |
Kieler Straße 652 (Langelohhof) |
Eidelstedt |
32 |
|
örU/WUK |
Kollaustraße 15, 15a |
Lokstedt |
168 |
|
örU/WUK |
Lohkoppelweg 12a |
Lokstedt |
38 |
|
örU/WUK |
Oldenburger Straße 76a-d |
Stellingen |
75 |
|
örU/WUK |
Oldesloer Straße 166 |
Schnelsen |
240 |
Belegungsstart 30.03.2023 |
örU/WUK |
Pinneberger Straße 44 |
Schnelsen |
156 |
|
örU/Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW) |
Duvenacker 8a-o |
Eidelstedt |
160 |
|
örU/UPW |
Oliver-Lißy-Straße 38-46 |
Eidelstedt |
300 |
|
örU/Junger-wachsenen-Programm |
Am Dänenstein 12 |
Schnelsen |
26 |
|
örU/Interims-standort (INT) |
Quickbornstraße 24a |
Hoheluft-West |
172 |
|
örU/INT |
Hagenbeckstraße 12 / Lenzweg 5 |
Stellingen |
17 |
Belegungs-ende 30.06.2024 |
Die Gesamtkosten für die Nutzung von allen Unterkünften im Bezirk Eimsbüttel, ausgenommen der Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung sowie der DEA-Standorte Schmiedekoppel 29 und 30, belaufen sich für die Monate Januar bis November 2024 auf rd. 7.848 Tsd. Euro. Für Dezember 2024 sind die Kosten bislang nicht in Gänze abgerechnet und insofern noch nicht abschließend auswertbar.
Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtkosten für die Nutzung von allen Unterkünften im Bezirk Eimsbüttel, ausgenommen der Hotels und Hostels zur Interimsunterbringung sowie der DEA-Standorte Schmiedekoppel 29 und 30, auf rd. 8.582 Tsd. Euro.
Die Kosten der Unterbringung setzten sich jeweils aus Mietkosten und Mietnebenkosten zusammen.
Bei den vorgenannten Kosten sind Personalkosten für F&W-Mitarbeitende nicht berücksichtigt, da diese nicht spezifisch für den Bezirk Eimsbüttel abgebildet werden können.
Weiterhin sind für die DEA-Standorte Schmiedekoppel 29 und 30 im Jahr 2023 Kosten in Höhe von rd. 20.050 Tsd. Euro und im Jahr 2024 bis einschließlich Oktober von rd. 18.785 Tsd. Euro entstanden. Durch Nachberechnungen können sich die Werte noch verändern. Die Kosten umfassen die Bereiche Miete, Bewirtschaftung, Erweiterung, Bewachung, Verpflegung, Betreiberinnen- bzw. Betreiberpersonal, Reinigung und Sonstiges, darunter auch die Halboffene Kinderbetreuung.
Zu weiteren Kosten siehe nachstehend.
Elterncafés:
Die Sozialbehörde hat Elterncafés (Angebot für Eltern mit jungen Kindern bis zum Eintritt in die Schulpflicht) an Unterkunftsstandorten im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2023 und 2024 jeweils in folgender Höhe gefördert:
Unter-bringungs-kategorie |
Unterkunft/Standort |
Kosten |
|
2023 |
2024 |
||
EA/DEA |
Schmiedekoppel 30 (Wiese) |
Kein Angebot |
32 Tsd. Euro |
örU/WUK |
Alma-Ohlmann-Weg 1a-l, 2a-j |
32 Tsd. Euro |
36 Tsd. Euro |
Lerngruppen:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung setzt an den DEA-Standorten Schmiedekoppel 29 und 30 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 Lerngruppen vor Ort um. Die Kosten für die Beschulung beliefen sich für das Jahr 2024 auf rd. 559 Tsd. Euro und im Jahr 2023 auf rd. 670 Tsd. Euro.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Wenn ja, bitte Nennung des jeweiligen Standortes, wie viele, und wie hoch sind die Kosten für diese Anmietungen (2023 und 2024)? Bitte einzeln auflisten.
Im Bezirk Eimsbüttel ist im Jahr 2023 eine Wohnung im Stadtteil Schnelsen und 2024 eine Wohnung im Stadtteil Stellingen durch F&W im Rahmen der befristeten Zwischenvermietung angemietet worden. Für diese Maßnahme wurden durch die Sozialbehörde eine Leistungsvereinbarung mit F&W und eine ergänzende Kooperationsvereinbarung mit der Lawaetz-wohnen&leben gGmbH (Lawaetz) geschlossen. Inhalt dieser Vereinbarungen ist, dass F&W Wohnungen befristet anmietet und diese zu gleichen Konditionen an einen asyl-/schutzsuchenden Haushaltbefristet vermietet. Lawaetz wurde mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt und erhält eine Vergütung für die Wohnbegleitung der Haushalte.
Neben den üblich anfallenden Sach- und Personalkosten, die nicht auf die vorgenannten Anmietungen heruntergebrochen werden können, entstehen durch die Anmietung grundsätzlich keine weiteren Kosten. Die Mieten werden entweder von den Haushalten direkt oder über Sozialleistungsträger als Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach der maßgeblichen Fachanweisung übernommen.
Zum Zwischenvermietungsmodell siehe weiterhin https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/obdachlosigkeit/wohnung-anbieten-43110.
Wie hoch sind die Kosten hierfür? Bitte jeweils für die Jahre 2023 und 2024 auflisten.
Es existieren verschiedene Angebote sowohl im Bezirk Eimsbüttel als auch bezirksübergreifend, um Asyl- und Schutzsuchende beim Ankommen und der Integration in Deutschland zu unterstützen, zum Beispiel (Sozial-)/Migrationsberatungs- und Freizeitangebote. Die Behörde für Inneres und Sport, die Sozialbehörde, F&W und das Bezirksamt arbeiten hierbei mit unterschiedlichen lokalen und überregionalen (Hilfs-)Organisationen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und Ehrenamtlichen zusammen, beispielsweise dem AWO Landesverband Hamburg e. V./AWO-Kreisverband Eimsbüttel, dem Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V., der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V. und dem Unternehmer ohne Grenzen e. V.
Soweit Angebote über das BA E finanziert werden, kann dieses zu den Kosten nähere Auskunft geben. Zu anderen Angeboten liegen keine Angaben vor (z. B. bei Finanzierung aus Bundesmitteln) oder diese können nicht auf den Bezirk Eimsbüttel bezogen ausgewertet werden.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
ohne
Anlage 1
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.