22-0616

Unterbringung von „Flüchtlingen“ im Bezirk Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

09.01.2025

Lfd. Nr. 41 (22)

 

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel, AfD-Fraktion

 

Unterbringung von „Flüchtlingen“ im Bezirk Eimsbüttel

 

 

 

Vorbemerkung:

Lediglich die Frage 8 liegt im weitesten Sinne im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Eimsbüttel und dem entsprechend wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Laut Artikel im Hamburger Abendblatt vom 03.12.2024 sind in Hamburg 47.000 „Flüchtlinge“ bzw. Asylsuchende in 231 Einrichtungen untergebracht. Die Auslastung der Unterkünfte soll derzeit bei mehr als 97 Prozent liegen. Die Kostenübernahme durch staatliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen kann eine wichtige Maßnahme sein, umObdachlosigkeit zu vermeiden und grundlegende Bedürfnisse abzudecken. Dennoch wirft dies auch Fragen hinsichtlich der eigenen Wohnungsknappheit, der Endlichkeit der finanziellen Belastung der Stadt und der Integrationsfähigkeit auf. Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele „Flüchtlinge“ und Asylsuchende sind derzeit in Hotels/Pensionen in Eimsbüttel untergebracht? Bitte alle Hotels und Pensionen mit der jeweils entsprechenden Anzahl der untergebrachten Personen einzeln auflisten. Dies bitte auch rückhrend auflisten, beginnend mit dem Jahr 2023 bis heute.
  2. Ist im „Hotelunterkunftspaket“ auch die Verpflegung der „Flüchtlinge“/Asylsuchenden enthalten? Wenn ja, was beinhaltet dieses und wie hoch waren im Bezirk Eimsbüttel jeweils die Kosten dafür? 2023 und 2024.
  3. Welche Kosten sind außer Unterkunft und Verpflegung für diesen Personenkreis noch im Bezirk Eimsbüttel entstanden? In welcher Höhe und wofür? Jeweils für die Jahre 2023 und 2024 auflisten.
  4. Wie hoch beliefen sich jeweils die Gesamtkostenr Unterbringung/Verpflegung und sonstiger Leistungen (wie bspw. Gesundheitsvorsorge, Bildungsangebote u.ä.) dieses Personenkreises im Bezirk Eimsbüttel? Bitte für die Jahre 2023 und 2024 auflisten.
  5. Welche anderen Unterkunftsmöglichkeiten gibt es im Bezirk Eimsbüttel (2023 und 2024), bitte einzeln auflisten?
  6. Wie hoch beliefen sich jeweils die Kosten für diese anderen Unterkünfte inklusive Verpflegung und sonstiger Leistungen (2023 und 2024) im Bezirk Eimsbüttel?
  7. Sind im Bezirk Eimsbüttel reguläre Wohnungen für „Flüchtlinge“ und Asylsuchende angemietet worden?

Wenn ja, bitte Nennung des jeweiligen Standortes, wie viele, und wie hoch sind die Kosten für diese Anmietungen (2023 und 2024)? Bitte einzeln auflisten.

  1. Inwieweit werden lokale Organisationen oder Ressourcen im Bezirk Eimsbüttel einbezogen, um die Bedingungen und die Integration von „Flüchtlingen“ zu unterstützen?

Wie hoch sind die Kosten hierfür? Bitte jeweils für die Jahre 2023 und 2024 auflisten.

 

Prinzipiell arbeiten soziale Träger und Projekte im Bezirk Eimsbüttel mit einem integrativen Ansatz und sind damit ausgerichtet auf die Bedarfe unterschiedlicher Personen in verschiedenen Lebensumständen dies schließt Menschen mit Einwanderungsgeschichte und/oder in öffentlich-rechtlicher Unterbringung grundsätzlich ein. Insofern kann die Bezirksverwaltung nur Angaben zu Projekten mit einer ergänzenden Schwerpunktsetzung im Themenfeld Integration machen.

 

Im Rahmen der Förderung aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit wurde 2023 ein Gesamtvolumen von rd. 820.000 Euro für 27 Projekte mit integrativem Schwerpunkt bzw. Beitrag eingeplant (inkl. 65.400 Euro zur Verstärkung der Offenen Kinder und Jugendarbeit - OKJA). 2024 belief sich das geplante Gesamtvolumen dieser Förderung auf rd. 847.000 Euro für 27 Projekte (inkl. 63.900 Euro zur Verstärkung der OKJA).

 

Aus den Mitteln zur Förderung des freiwilligen Engagements wurden 2023 mit einer Gesamtsumme von 114.394 Euro für 23 Projekte mit integrativem Schwerpunkt bzw. Beitrag (inkl. einer gemeinsamen Projektförderung der Bezirksämter Eimsbüttel, Altona und Hamburg-Nord) sowie stadtteilbezogene Verfügungsfonds gefördert. 2024 belief sich das Gesamtvolumen dieser Förderung auf rd. 140.000 Euro für 29 Projekte (inkl. stadtteilbezogener Verfügungsfonds und zweier gemeinsam Projektförderungen der Bezirksämter Eimsbüttel und Altona).

 

Abschließende Zahlen können erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise und Abrechnung der Zuwendungen im 2. Quartal 2025 genannt werden. Ergänzend dazu hat die Sozialbehörde Mittel für sozialräumlich integrierte Netzwerke (SIN) zur Verfügung gestellt (vgl. Drs. 22-0399 der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 14.11.2024). Über den Einsatz aller o.a. Mittel wird die Bezirksversammlung Eimsbüttel regelmäßig in den jeweils zuständigen Ausschüssen informiert.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

   

Lokalisation Beta
Eimsbüttel

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