20-4930

Umwandlungsverordnung für das Osterkirchenviertel verlängern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 anliegende Drucksache 20-4558.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 18.06.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

In allen Hamburger Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt die bis zum 31.12.2018 befristete Umwandlungsverordnung. Die Verlängerung der Gültigkeit der Umwandlungsverordnung um den maximal möglichen Zeitraum von fünf Jahren wird zurzeit von der BSW vorbereitet.

 

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