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Umwandlungsverordnung für das Osterkirchenviertel verlängern Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Das Osterkirchenviertel ist eines der Quartiere im Kerngebiet Altonas, in dem die Bewohner seit Jahrzehnten dazu beigetragen haben, dass ihr Wohnumfeld durch das soziale Miteinander und durch verschiedenste kulturelle Aktivitäten zu einem Viertel mit einem spezifischen Flair  geworden ist.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes OT 43 war beobachtbar, dass Teile der neuen Grundeigentümer versuchten, die Altmieter aus den Wohnungen zu drängen, um bei Neuvermietungen beachtliche Mietpreissprünge zu realisieren. Um der Entmischung des Quartiers entgegenzuwirken, wurde eine Soziale Erhaltungsverordnung beschlossen, die im August 2013 in Kraft trat. Als ein Instrument gilt dabei die Umwandlungsverordnung. „Diese legt fest, dass bestehende Mietwohnungen nicht ohne Genehmigung in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Außerdem hat die Stadt ein Vorkaufsrecht, um spekulative Grundstücksverkäufe zu unterbinden.“ (Soziale Erhaltungsverordnung Osterkirchenviertel)

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert, entsprechende Maßnahmen hinsichtlich der Verlängerung der Umwandlungsverordnung um weitere fünf Jahre sowie die Dokumentation des bisherigen Verlaufs vorzunehmen.

 

Anhänge

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