21-1338

Umsetzung der EG-WRRL an Hamburger Gewässer – Ökologische Aufwertung der Wedeler Au und ihrer Aue Umgestaltung Wedeler Au im Bereich RHB Grotenkamp und Lütten Camp Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2020
Sachverhalt

Mit der Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wird an berichtspflichtigen Gewässern  die Zielerreichung „gutes ökologisches Potential“ verfolgt. Da es sich bei der Wedeler Au um ein erheblich veränderter Wasserkörper handelt, wird hier ein minderes Umweltziel, nämlich das gute ökologische Potenzial bis zum Ende des 2. Bewirtschaftungszyklus 2021 angestrebt. Bis dato konnte dieses Umweltziel noch nicht an dem Gewässer erreicht werden.

 

In dem Sinne werden Maßnahmen im Bereich RHB Grotenkamp und Lütten Camp zur ökologischen Aufwertung der Wedeler Au und ihrer Aue geplant.

 

Die Maßnahmen beinhalten die Aufwertung der Bachlebensräume insbesondere im Sohlen- und Uferbereich, die sich an einer natürlichen, unbeeinflussten Fließgewässerstruktur anlehnen. Hierzu finden Umgestaltungsmaßnahmen im Gewässerprofil statt, wobei das Gewässer in seiner Linienführung verschwenkt wird und der Abfluss des Wassers einer sogenannten Kolk-Rausche-Sequenz folgt. Um eine verbesserte Abflusssituation herzustellen, die auch für strömungsliebende Gewässerorgansimen einen typischen Lebensraum bietet, wird der Querschnitt des Bachbettes weiter eingeengt. Dieses geschieht durch Erdbaumaßnahmen und durch den Einbau von natürlichem Substrat, wie Totholz/Baumstämme und kiesigem Material. 

Durch die optimierte Anbindung der potenziellen Überschwemmungsbereiche (Aue) soll der Gewässerlebensraum mit seinem nahen Umfeld eine höhere ökologische Vernetzung erfahren. Natürliche Auen bilden sehr wichtige Biotope für bachbewohnende und gewässerabhängige Organismen, sie dienen bestimmten Organismen als Rückzugsraum, Reproduktionsraum und Kinderstube und Nahrungshabitat. Sie sollten daher in enger Verbindung zum Lebensraum Fließgewässer stehen.  

 

Die Auenbereiche der Wedeler Au werden durch Umgestaltung der Gewässers und seines nahen Umfeldes geschaffen, mit dem Fokus, dass diese bei leicht erhöhten Mittelwasserständen überflutet werden und somit eine hohe Dynamik entsteht. Sie dienen gleichzeitig als Raum für Sedimentablagerung und dem Rückhalt von dem schädliche Eisenocker im Gewässersystem.

 

Insgesamt wird mit den Maßnahmen das Ziel verfolgt, in den genannten Abschnitten das Fließgewässer Wedeler Au als auch seine Aue ökologisch aufzuwerten bzw. zu reaktivieren.

Da sich die geplanten Bereiche innerhalb von nach  §30 BNatSchG geschützten Bereiche liegen, erfolgte frühzeitig eine Abstimmung mit der Umweltbehörde (BUKEA).

 

Hierzu wurden unter anderem mehrere Planungsvarianten vorgeschlagenen und mit Fachleuten aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes sowie des Gewässerschutzes diskutiert. Im Anschluss wurde eine Vorzugsvariante ausgewählt, die in Hinblick auf die Zielerreichung nach WRRL und nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Natur- und Artenschutzes die optimale Variante darstellt.

 

Weiterhin wurde der Bereich im Vorwege fachgutachterlich Begangen und es fand eine Kartierung von Fauna und Flora statt. Die Ergebnisse und weitere Daten flossen in natur- und artenschutzfachliche Gutachten ein, die der BUKEA als Entscheidungsgrundlage für die Erheblichkeit des Eingriffs dienen. Die Gutachten liegen dem Amt Wasserwirtschaft als plangenehmigende Behörde vor. Es ist zu konstatieren, dass es sich bei diesen Maßnahmen um keinen erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft handelt. Schützenswerte Pflanzen und Bäume im Bestand bleiben erhalten und werden weiterhin geschützt oder im Rahmen der Bauumsetzung umgepflanzt. Für die wenigen Bäume, die gefällt werden müssen, wird durch eine Neuanpflanzung Ersatz geschaffen. Insgesamt wird das Fließgewässer im Sohlen-und im Uferbereich zum Status quo strukturell stark aufgewertet.

 

Die Maßnahme soll ab November 2020 umgesetzt werden und umfasst eine Bauzeit von 8 bis 10 Wochen.

 

Hinweis: Die Vorlage konnte in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.10.2020 aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Eine politische Zustimmung ist wegen des unmittelbar bevorstehenden Baubeginns dringlich.

 

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