21-0580

Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf Bezirkssportflächen in LED-Ausführungen Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.02.2020
Sachverhalt

Der Wechsel auf Beleuchtungen mit LED-Technik hat das primäre Ziel der Energieeinsparung und der Reduzierung der CO2-Emissionen. Außerdem ergibt sich hier für den Bezirk und die Vereine eine enorme Kosteneinsparung. Eine intakte Sportstättenbeleuchtung ist Grundvoraussetzung, um den Betrieb einer Sportstätte in den Wintermonaten und am Abend zu gewährleisten.

 

Flutlichtanlagen für Sportplätze müssen gewissen Anforderungen genügen und auf das entsprechende Nutzungskonzept der Sportanlage abgestimmt sein. Die Kosten rund um das LED-Flutlicht sind abhängig von der Beleuchtungsstärke, den Anforderungen an die Wettkampftauglichkeit und letztendlich ebenfalls von der Produktqualität der Leuchten. Die Sportplatzbeleuchtung muss nicht immer auf den Fußball ausgerichtet sein, sondern kann oftmals auch für andere Sportarten genutzt werden, sofern die Sportstätte multifunktional genutzt wird.

 

Andere Sportarten haben andere Anforderungen an die Sportplatzbeleuchtungsstärke und somit muss das LED-Flutlicht oder die Flutlichtanlage mit Metalldampflampen ebenso auf die Anforderungen ausgerichtet werden. Auf einem Sportplatz, der hauptsächlich für Hockey genutzt wird, reicht eine Flutlichtanlage mit LED-Strahlern für den Fußballplatz nicht aus – sofern diese auf den Fußballtrainingsbetrieb ausgelegt und somit eine eher geringe Lux Zahl erreicht. Die LED-Sportplatzbeleuchtung steht mittlerweile bei zahlreichen Sportarten zur Diskussion, wenn es darum geht, die bestehende Flutlichtanlage nach-, bzw. auf LED-Flutlicht umzurüsten.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen eine Kommunalrichtlinie erlassen, die den Kommunen und Vereinen Fördermöglichkeiten bietet.

 

Anhänge

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