20-4934

Tempolimit Schenefelder Landstraße Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, für die Schenefelder Landstraße im Bereich der Kreuzungen Schenefelder Landstraße/ Elbchaussee bis Schenefelder Landstraße/ Frahmstraße eine Tempo 30 Zone einzurichten.

 

Begründung:

In dem oben bezeichneten Bereich existieren gleich drei Kitas und eine Schule. Der Fußweg ist trotz starker Frequentierung extrem schmal (1,50 m) und insbesondere für Kinder (Schulweg) gefährlich, da er gleichzeitig auch noch von Radfahrern genutzt wird. Es existiert auch keine sichere Querungsmöglichkeit.

 

Der  bezeichnete Straßenabschnitt wird von LKWs und Bussen mit hoher Geschwindigkeit befahren. Ein Überqueren der Straße ist aufgrund des erheblichen Verkehrsaufkommens, des gemischten Rad- und Fußweges und der unübersichtlichen Verkehrssituation (kurvig) bereits für erwachsene Passanten eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass der Gehweg derart schmal ist, dass er bei hinaus gestellten Mülltonnen sogar zu einem Ausweichen auf die Fahrbahn zwingt. Auch bei ordnungsgemäßer Nutzung des Weges fahren Busse an den Engstellen mitunter nur 1 m mit mindestens 50 km/h an den Fußgängern vorbei, was teilweise sogar zu einem gewissen Sogeffekt führt. Und dies in einem Bereich unmittelbar vor Kitas und Schulen.

 

Der oben genannten Straßenzug erfüllt alle die in § 45 der Abs. 9, 4, Nr. 6  StVO vorgesehenen Kriterien. § 45 (1) Abs. 9, 4, Nr. 6 STVO  ermöglicht die Anordnung einer innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten usw. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde an dieser Stelle dazu beitragen, die insbesondere für die zahlreichen Kinder äußerst gefährliche Situation zu entschärfen.

Anhänge

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