21-1067

Telefonische Beratung ermöglichen – Sicheren Raum in Flüchtlingsunterkünften bereitstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.06.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 14.48
26.08.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.06.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-0988 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat hierzu mit Schreiben vom 17.07.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde hat gemeinsam mit den Betreibern, Expertinnen und Experten der Opferhilfe sowie anderen Fachbehörden einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte erarbeitet. Einrichtungsspezifisch bedeutet hierbei, einen so hohen Standardisierungsgrad wie möglich zu erreichen, gleichzeitig aber Besonderheiten der Einrichtung zu berücksichtigen und organisatorische Verantwortlichkeiten einrichtungsspezifisch zuzuweisen. Vorrangiges Ziel sind in einem ersten Schritt neben der Verbesserung der räumlichen Situation die verbindliche Etablierung von Melde- und Sicherheitsstrukturen, die Sicherstellung des Zugangs zu Hilfe und Unterstützung sowie die Festlegung der Anforderungen an Qualifizierung der Beschäftigten. Siehe hierzu insbesondere auch https://www.hamburg.de/fluechtlinge/7040758/gewaltschutz-einrichtungen/ und Bürgerschaftsdrucksache 21/4174.

 

Bei der von der Bezirksversammlung angedachten Konzeptionierung eines örtlich angelegten „gesicherten Telefonraumes“ seien darüber hinaus folgende Aspekte angemerkt:

 

  • Insbesondere in Fällen häuslicher und sexueller Gewalt, in denen, wie im Antrag beschrieben, die „Täter gezielt die Opfer isolieren“, könnte gerade das Aufsuchen eines Raumes, der ausschließlich für „hochsensible Telefonate“ gedacht ist, besonders auffällig und für das Opfer besonders kritisch sein. Die soziale Kontrolle in den dicht besiedelten öffentlich-rechtlichen Unterkünften ist hoch und es wäre möglicherweise kaum praktikabel und für das Opfer in zusätzlichem Maße gefährdend, eben diesen Raum aufzusuchen.

 

  • Gerade für Minderjährige ist es oft weniger die technische/räumliche Möglichkeit, die ihnen fehlt, um Hilfe zu holen, sondern vielmehr die ältere/erwachsene Bezugs- und Vertrauensperson, an die sie sich wenden können.

 

Im Übrigen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Verweisberatung auch für sensible Fragestellungen zur Verfügung. Mit Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner findet eine Vermittlung an spezialisierte Beratungsangebote statt. Von Gewalt betroffene Personen in den Unterkünften nutzen derzeit häufig Alltagssituationen, um sich Unterstützung in Fragen des Gewaltschutzes zu suchen. Gleichzeitig sprechen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bewohnerinnen und Bewohner auch in geeigneter, wenn notwendig nur für die/den Betroffene/n erkennbaren Form auf Auffälligkeiten an.

 

In allen Unterkünften von f & w ist während der Öffnungszeiten eine vertrauliche Beratung in einem geschützten Umfeld möglich. Weiterhin gibt es über verschiedene Wege Informationen über einschlägige Hilfsangebote (z.B. Schaukästen, Schwarzes Brett, Infotafel, Plakate innerhalb des Verwaltungsbereichs und Aushänge).

 

Zudem berät das geförderte Projekt savia-steps against violence (https://www.verikom.de/gewaltschutz/savia/) aufsuchend auf der Basis der Gewaltschutzkonzepte in den Unterkünften seit 2016 Geflüchtete, die von Gewalt betroffen sind und vermittelt diese, sofern erforderlich, passgenau an die Beratungsstellen in Hamburg.

 

Die Notwendigkeit, in jeder öffentlich-rechtlichen Unterbringung einen separaten Schutzraum einzurichten, wird daher nicht gesehen. Die einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte und die Sicherstellung der Anbindung an die Hilfesysteme haben Vorrang.

 

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