Sülldorfer Kirchenweg: Lückenschluss zwischen Haus Nr. 101 bis Babendiekstraße Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Das Amt sieht den baulich reibungslosen Lückenschluss des noch ausstehenden Bauabschnittes zwischen Haus Nr. 101 und Babendiekstraße gefährdet, da sich die Freigabeim Rahmen des Moratoriums Parken stark verzögert hat und nach wie vor nicht in Aussicht steht. Der betroffene Abschnitt wurde Ende November 2025 im Moratorium Parken angemeldet und bis Februar 2026 mit unterstützenden Erläuterungen ergänzt.
Es befinden sich rechnerisch im Bereich von Haus Nr. 101 bis Willhöden20 Parkplätze auf der Fahrbahn, welche nie benutzt werden. Im Abschnitt von Willhöden bis Babendiekstraße befinden sich rechnerisch 23 Parkplätze auf der Fahrbahn, von denen im Durchschnitt ca. 8-14 Parkplätze benutzt werden.
Durch die Herstellung des neuen Straßenquerschnittes mit Schutzstreifen entfallen alle Parkstände auf der Fahrbahn. Die vorhandene Einfamilien- und Mehrfamilienhausbebauung bietet jedoch ausreichend Parkmöglichkeiten auf eigenem Grund.
Eine Freigabe aus dem Moratorium Parken muss jetzt kurzfristig erfolgen, damit ein reibungsloser Weiterbau als Lückenschluss, am Marion-Döhnhoff-Gymnasium vorbei bis zur Babendiekstraße,noch im Jahr 2026 begonnen kann. Der Lückenschluss ist zwingend notwendig, um den Fuß-und Radverkehr zu verbessern. Der stetig schlechter werdende Straßenzustand zwischen Willhöden und Babendiekstraße erfordert ebenfalls einen reibungslosen Weiterbau.
Zudem ist die Umsetzung der Maßnahme am Knotenpunkt Elbchaussee/ Manteuffelstraße vom Fertigstellungstermin des Sülldorfer Kirchenweges abhängig. Bei Verzögerung des Sülldorfer Kirchenweges würde diese Maßnahme aufgrund von zwingenden Sperrzeiten in den Sommerferien um ein ganzes Jahr verschoben werden müssen.
Der Baubeginn für den Lückenschluss des Sülldorfer Kirchenweges zwischen Haus Nr. 101 und Babendiekstraße muss aus Gründen des Straßenzustandes, aus bauablauftechnischen und damit wirtschaftlichen Gründen und aufgrund von Anhängigkeiten mit einer anderen Maßnahme dringend ab Ende des Sommers 2026 erfolgen. Die VOB-Ausschreibung (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) muss spätestens Ende Mai/ Anfang Juni 2026 veröffentlicht werden.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Umsetzung der Maßnahme unverzüglich freizugeben.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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