21-0721

Strukturwandel in Ottensen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2020
Sachverhalt

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 05.02.2020 wurde das Amt aufgefordert, zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

 

  1. Erfassung der Beschwerdelage in dem abgegrenzten Bereich (Entlang der Bahrenfelder Straße von der Barnerstraße bis zur Klausstraße + Entlang der Ottenser Hauptstraße vom Altonaer Bahnhof bis zur Großen Brunnenstraße).
  2. Die Erfassung und Erläuterung der planungsrechtlichen Situation.

 

Zu1.:

Eine Abfrage im Amt für Verbraucherschutz hat für den abgegrenzten Bereich im Jahr 2019 insgesamt nur 10 Beschwerden ergeben. Hiervon bezogen sich allein schon 6 Beschwerden nur auf Lärm und Geruchsbelästigung durch Abluftanlagen, 2 Beschwerden bezogen sich auf die Anlieferverkehre und lediglich 2 Beschwerden verwiesen auf eine Lärmbelästigung durch Außengastronomie.

 

Zu2.:

In der angefügten Übersicht wird die planungsrechtliche Situation kurz dargestellt. Aus dieser Übersicht wird deutlich, dass der überwiegende Teil derzeit planungsrechtlich überplant wird oder die Bebauungsplanverfahren erst vor kurzen festgestellt wurden.

 

Dem beigefügten Plan können auch die Erfassung folgender Nutzungen entnommen werden: Bäckerei/Café, Imbiss, Restaurant, Bar und Leerstand.

 

Der Bebauungsplan Sternschanze 6 hatte folgenden Planungsanlass:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollten im Plangebiet Schank- und Speisewirtschaft nur noch ausnahmsweise zugelassen werden. Auslöser hierbei war eine störende Häufung mit einer hohen Beschwerdelage.

Bei einer ausnahmsweise zulässigen Nutzung kann die Genehmigung nur versagt werden, wenn diese Nutzung bezogen auf das Plangebiet nicht mehr untergeordnet wäre.

 

Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung sieht derzeit für die verbleibenden Flächen, welche nicht durch eine aktuelle oder gerade erst abgeschlossene Planung belegt sind, kein Erfordernis das Planrecht zu ändern. Auch lässt sich hier noch keine „störende Häufung“ von Schank- und Speisewirtschaft erkennen.

 

 

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