20-5129

Sternschanzenpark - Ergänzung der Beleuchtung - Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 16.08.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung am 16.08.2018 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 20-4902.1 beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu mit Schreiben vom 05.09.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Bei dem Fußweg parallel zur S-Bahnstrecke handelt es sich um einen Weg durch eine Grün- und Erholungsanlage. Grün- und Erholungsanlagen werden aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nur bei hochfrequentierten Wegen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie bei Verbindungswegen zu Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen gemacht, bei denen keine beleuchteten Wegealternativen zur Verfügung stehen. Die o.a. Wegeverbindung entspricht nicht unseren Kriterien einer Prioritätenvergabe für beleuchtete Verbindungswege, zumal ein beleuchteter Parallelweg unmittelbar vorhanden ist (Abstand ca. 10 m).

 

In den haushälterischen Veranschlagungen der BUE für das öffentliche Grün sind keine Mittel für die Beleuchtung enthalten. Für die Ausnahmefälle beleuchteter Verbindungswege in Grünanlagen wird nur über einen beim Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) veranschlagten Mittelansatz verfügt. Darüber hinaus stehen hier keine Mittel zur Verfügung.

 

Sollte in 2019 das beim LSBG für grüne Verbindungswege veranschlagte Kontingent von 1.000 m-Beleuchtungsstrecke nicht ausgeschöpft werden, könnten weitere Leuchten im Sternschanzenpark im nächsten Jahr folgen. Bei noch verfügbarem Budget ist die BUE für besondere sicherheitsrelevante Anträge offen. Das heißt: In der ersten Priorität würden für ganz Hamburg in Grünanlagen Verbindungswege (Schulwege, Wege zum ÖPNV etc.) mit Beleuchtung ausgestattet, bei verbleibenden Finanzierungsspielraum könnte Sicherheitsanforderungen wie im vorliegenden Fall Sternschanzenpark nachgekommen werden.

 

Alternativ schlägt die BUE vor zu prüfen, diesen wenig frequentierten Weg aufzugeben, weil diese o.a. Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen (Investition und Doppelbeleuchtung) und es sollte zudem geprüft werden, ob eine Neubepflanzung (Büsche, Bäume) nicht kostengünstiger, energetisch nachhaltiger, ökologischer wäre und ggf. eine Parkaufwertung darstellen würde.

 

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