20-5021

Sternschanzenpark - Ergänzung der Beleuchtung - Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-4902)

Sitzungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2018 den als Anlage beigefügten Beschluss (Drucksache 20-4902) gefasst.

 

Die Behörde für Inneres und Sport teilt hierzu mit Zuschrift vom 09.07.2018 mit, dass dem Wunsch der Bezirksversammlung Altona, die Öffentliche Beleuchtung am Sternschanzenpark aus Mitteln der Kriminalprävention zu verbessern, leider nicht entsprochen werden könne. Mittel zur Öffentlichen Beleuchtung würden im Einzelplan 7.0 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation veranschlagt. Die Behörde für Inneres und Sport verfüge über keine haushaltsrechtlichen Ermächtigungen, öffentliche Beleuchtung zu bezahlen oder Mittel hierfür an die Bezirksämter zuzuweisen. Das Landeskriminalamt übernehme lediglich die Aufgabe der Beratung im Zusammenhang mit der Kriminalprävention. Für die Umsetzung der Beratung seien die jeweiligen Empfänger der Beratungsleistung zuständig, hier also das Bezirksamt Altona.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu mit Zuschrift vom 19.07.2018 erklärt, dass der Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer vor folgendem Hintergrund um inhaltliche Änderung und Adressierung der Drucksache an die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bitte:

 

Vom Grundsatz her würden Wege durch Grünanlagen nicht beleuchtet (vgl. Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen). Im Rahmen des sogenannten Grünwegeprogramms meldeten die Bezirke ihre Wünsche an die BUE. Die BUE nehme dann eine Priorisierung der gemeldeten Wegeverbindungen vor.

 

In Abstimmung mit dem LSBG könnten aus diesen priorisierten Maßnahmen diejenigen umgesetzt werden, deren Errichtungskosten in Summe den jährlichen Umfang des Grünwegeprogramms nicht überschritten.

Insofern könne an die BUE die Frage herangetragen werden, inwiefern eine Priorisierung möglich wäre.

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