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Stay Alive – Sozialarbeiter:innenstellen jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 6.1
Sachverhalt

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wurden durch die Bezirksversammlung mit Beschluss vom 26.09.2019 einstimmig aufgefordert, eine Stelle für eine/n Straßensozialarbeiter:in im Rahmen eines Pilotprojektes für zunächst 24 Monate zu schaffen. Die BASFI hat mit Schreiben vom 25.11.2019 diese Forderung abgelehnt. Unter anderem wurde dies damit begründet, dass zunächst abzuwarten sei und erst Analysen anzustellen seien, ob und wie Hilfesysteme und Wirkzusammenhänge funktionieren. Ein Runder Tisch zum Stay Alive tagte dabei regelmäßig.

 

Die Situation um das Stay Alive hat sich jedoch in der Zwischenzeit weiter zugespitzt. Anwohner:innen, Gewerbetreibende und Betroffene befinden sich derzeit in einer erheblichen Konfliktsituation, die den Stadtteil enorm belasten. Vor diesem Hintergrund darf mit dem Versuch der Einrichtung einer Stelle für eine Straßensozialarbeiterstelle nicht mehr abgewartet werden. Der Versuch der sozialen Befriedung aller Beteiligten wiegt im Rahmen der Abwägung mehr als Abwarten, Setzen auf andere Hilfesysteme oder fiskalische Argumente.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) wird nach § 27 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. eine Stelle für Straßensozialarbeit zu finanzieren. Diese wird den Charakter  eines Pilotprojekts haben und für die Dauer von 24 Monaten eingerichtet. Ziel ist es, die Situation in der Virchowstrasse und dem umliegenden Gebiet zu entspannen.

 

  1. das Pilotprojekt nach Ablauf von 24 Monaten zu evaluieren und die Ergebnisse dem Runden Tisch sowie dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, sich bei der BAGSFI nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die unter Ziffer 1 gestellten Forderungen     durchgesetzt werden.

 

 

Anhänge

ohne