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Stadtteilkulturzentrum „Motte“ – Politikmittelantrag Sanierung/ Baumaßnahme Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat beim BMI – Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einen Antrag auf Kofinanzierung von Baumaßnahmen in der MOTTE gestellt. Die Baumaßnahme hat ein Volumen von 2.121.400 EUR und wird zwischen 2019 und 2022 durchgeführt.

Voraussetzung für eine Bewilligung des BMI ist die Sicherung der Finanzierung von 55 % der förderfähigen Ausgaben durch kommunale Mittel. Entsprechende Ratsbeschlüsse müssen spätestens am 20.09.2018 dem BMI vorliegen.

 

Abzüglich des Eigenmittelanteils der MOTTE (100.000 EUR) und der beantragten Bundesmittel (909.630 EUR) besteht somit ein Bedarf an kommunalen Mitteln i.H.v. 1.111.770 EUR.

Der Hauptausschuss wird gebeten, aus dem Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 100.000 EUR sowie Mittel aus dem Haushalt 2019 über den Beschluss der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2018 in Höhe von weiteren 100.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds investiv zur Verfügung zu stellen. Da die Inbetriebnahme der Sanierungsmaßnahmen nicht mehr im Haushaltsjahr 2018 erfolgt, bedarf es keines Beschlusses zu den Abschreibungsmitteln aus dem Haushalt 2018. Diese Abschreibungsmittel in Höhe von jährlich 5.264 Euro (Bindungsdauer 19 Jahre) sind ab dem Haushalt 2019 durch den Bestand innerhalb des Einzelplanes zu finanzieren. Es bedarf jedoch einer Bereitstellung von Abschreibungsmitteln für den Anteil aus dem Haushalt 2019/2020 in Höhe von bis zu 5.264 Euro (Bindungsdauer 19 Jahre).

Hinweis Bindungsdauer:

Die Bindungsdauer läuft bis zum Ende des Mietvertrages (31.12.2038). Die Dauer richtet sich nach der Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung der einzelnen Maßnahmenabschnitte. Die Fertigstellung der ersten Bauphase/ des ersten Abschnittes ist für den 31.12.2019 geplant. Die Bindungsdauer verkürzt sich entsprechend je später die Fertigstellung erfolgt.

 

Hinweis Baufachliche Prüfung: Die Ausgaben für die baufachliche Begleitung sind ausgeklammert. Hierfür werden konsumtive Mittel im Zeitraum 2018 – 2023 benötigt. Die Höhe des Bedarfs ist noch ungewiss. Voraussichtlich wird die baufachliche Prüfung intern an das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vergeben.

 

 

 

Anhänge

Antrag mit Anhängen (nicht-öffentlich/ vertraulich)