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Stadt Schenefeld – 33. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Stadt Schenefeld hat einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Altonaer Chaussee / Flaßbarg gefasst. Hier sollen durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes von derzeit 776 qm Verkaufsfläche auf 999 qm geschaffen werden.

Parallel dazu soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wurde das Bezirksamt bis zum 30.07.2018 um Stellungnahme gebeten.

 

Für das Vorhaben wurde eine Verträglichkeitsgutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass nur geringe Umsatzumverteilungswirkungen erzielt werden, und damit ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens in städtebauliche oder raumordnerische Wirkungen im Sinne einer Funktionsstörung der Nahversorgung sowie zentraler Versorgungsbereiche ausgeschlossen werden kann.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat wie folgt Stellung genommen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

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