21-0899

Sport im öffentlichen Raum kostenlos ermöglichen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.05.2020
Ö 7.5
Sachverhalt

Der Sport wird in Hamburg langsam wieder hochgefahren. Der Senat hat eine erneute Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und jetzt kann auf allen öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien wieder Sport getrieben werden, von Einzelsportlern und nun auch von Mannschaften. In Parks und Grünanlagen darf uneingeschränkt trainiert und gespielt werden. Der Sport muss kontaktfrei betrieben werden, der Mindestabstand zwischen den Aktiven 1,5 Meter betragen. Teamtraining, wie es derzeit den Fußball-Zweitligaclubs HSV und FC St. Pauli mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist, bleibt vorerst verboten – genauso wie der Wettkampfbetrieb.

 

Sport in geschlossenen Räumen, also auch in Turnhallen, ist wegen der Infektionsgefahr noch verboten. Umkleidekabinen, Bootshäuser und Duschen dürfen weiter nicht betreten werden, Toiletten sind aber geöffnet. Dieses bringt Sportvereine dazu, einige Sportarten im öffentlichen Raum wie in Grünanlagen, auf Bezirklichen Sportflächen und auf anderen öffentlichen Flächen anzubieten. Die Politik sollte ermöglichen, dass diese Angebote von den Vereinen zeitnah und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten,

 

  1. Anträge auf Sport im öffentlichen Raum im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vorzulegen, diese dann, nach Zustimmung des Ausschusses, kostenlos zu genehmigen und keine Sondernutzungsgebühren zu berechnen, solange es sich dabei um Sportarten wie Yoga, Chi Gong und andere flächen- und naturverträgliche Sportarten handelt.

 

  1. Sportarten wie Hockey, American Football, Golf und andere flächen- und naturschädlichen Sportarten nicht zu genehmigen.

 

 

Anhänge

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