22-1325

Sperrung und Baumaßnahme am Weg An der Feldmark

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

29.07.2025

Lfd. Nr. 100 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,

Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)

Sperrung und Baumaßnahme am Weg An der Feldmark

Die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt:

Sachverhalt:

Im Juni dieses Jahres war der beliebte Weg an der Feldmark für einige Tage gesperrt. Die Sperrung erfolgte durch ein Gitter, an dem jedoch weder Informationen über den Anlass der Maßnahme noch über deren voraussichtliche Dauer angebracht waren. Diese fehlende Kommunikation sorgte bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern für Irritation (und unzulässiges Beiseiteräumen des Gitters), zumal der Weg intensiv und vielfältig genutzt wird sei es für Spaziergänge, den täglichen Arbeitsweg, als alternative Fahrradroute zur stark befahrenen Kieler Straße oder als Teil des örtlichen Naherholungsgebiets.

Nach Aufhebung der Sperrung wurde deutlich, dass im betroffenen Abschnitt des Weges zwei steinerne Rinnen quer zur Wegführung eingebaut wurden. Diese Rinnen, deren Funktion auf den ersten Blick nicht eindeutig erkennbar ist, sind in kurzem Abstand zueinander angelegt und jeweils beidseitig mit Warnschildern versehen. Es liegt nahe, dass sie der Entwässerung dienen sollen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welchem konkreten Zweck dienen die neu angelegten steinernen Rinnen?

Bei dem in der Anfrage genannten Weg handelt es sich um einen Betriebsweg der Wasserwirtschaft. Nach längeren Regenperioden hat auf Teilen des Weges fast über die gesamte Breite Wasser gestanden, das von dem anliegenden Feld auf den Weg gelaufen ist. Diese führte zu einer starken Beeinträchtigung des Weges und zu Schäden am Wegekörper. Daher wurden an 2 Stellen sogenannte Furten aus Pflaster angelegt, die das Wasser abführen.

  1. Handelt es sich bei diesen Rinnen um eine dauerhafte bauliche Einrichtung oder sind sie lediglich temporär installiert?

Die gepflasterten Furten haben sich bewährt und es gab auch schon positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Die Furten sollen dauerhaft bleiben, um die Nutzung des Weges gem. seinem Zweck zu gewährleisten.

  1. Sind die durchgeführten Arbeiten bereits abgeschlossen oder ist vorgesehen, ergänzende Maßnahmen (z. B. das Anbringen von Gittern, Abdeckungen oder weiterer Beschilderung) durchzuführen?

Die Maßnahmen sind abgeschlossen. Sollte sich im Zuge der regelmäßigen Begehungen Nachbesserungsbedarf ergeben z.B. durch Ausspülungen, wird es Nacharbeiten geben.

  1. Inwieweit hat Barrierefreiheit bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme eine Rolle gespielt, sodass auch Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator den Weg weiterhin in Gänze nutzen und diese entstandenen Hindernisse problemlos überwinden können?

Die Barrierefreiheit wurde bei den Planungen soweit möglich berücksichtigt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Kieler Str.

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