21-0920

Soziale Härten in den Bezirken rechtzeitig abfedern Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.05.2020
Ö 7.10
Sachverhalt

Am 13.03.2020 gab die Behörde für Schule und Berufsbildung (BVB) bekannt, dass die Märzferien um 14 Tage verlängert werden, um ein wirksames Eindämmen der Verbreitung von COVID-19 zu erreichen. Die Schulschließung wurde für die ersten Teilklassen erst Ende April gelockert.

 

Die Familien mit Unterstützung durch Sozialleistungen haben in dieser Zeit, wie alle anderen auch, die Schulkinder mit Mahlzeiten zu versorgen. Diesen Mehraufwand können sich viele dieser Familien nicht leisten und sind auf die Hilfe der Zivilgesellschaft angewiesen. Dennoch kann auch die Zivilgesellschaft nicht komplett alle Familien oder alle Mahlzeiten auffangen. Zusätzlich fallen Nebenjobs, die die Eltern ggf. hatten, weg. Auch andere Familienmitglieder, die ggf. im Haushalt leben oder einen eigenen Haushalt und Kinder haben, können nicht immer helfen. Die finanzielle Belastung ist für diese Familien erheblich und unverschuldet. Die Chancengleichheit, die wir anstreben, ist in den Zeiten des „Homeschooling“ noch schwieriger darzustellen als in „normalen“ Zeiten des regulären Schulbetriebes.

 

Der aktuelle Entwurf der Gesetze zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) sieht insbesondere vor, die Familien, die sich in Sozialleistungen befinden, vor entstehenden Aufwendungen durch den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens für deren schulpflichtige Kinder zu schützen. Dazu wurde das Kriterium der Gemeinschaftlichkeit der Einnahme der Mahlzeiten aufgehoben, die gemäß Bildungspakt für die Finanzierung bindend war. Es wird in der Gesetzesänderung auch erwähnt, dass die Mahlzeiten durch die Caterer nach Hause geliefert werden können, jedoch wird der erstattbare Aufwand nicht beziffert bzw. wird mit dem normalen Essenspreis abgegolten.

 

Aus diesem Grund plant die BSB wie auch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Mahlzeiten in der Schule bzw. den Kindertagesstätten zur Abholung bereitzustellen.

 

Die finanzielle Entschädigung der Familien für die Zeit seit der Ferienverlängerung und Schulschließung ab dem 16.03.2020 bis zu einer Regelung zur Versorgung mit Mahlzeiten ist für diese Familien dringend geboten. Für die Zukunft wäre dies die beste Lösung, die Schüler*innen durch den Haushalt mit einer warmen Mahlzeit ohne den Aufwand der Abholung mit womöglich langen Wartezeiten und dem Rückweg bis zu einer erkalteten Mahlzeit zu Hause zu versorgen. Alternativ kann ein Konzept der zuverlässigen Anlieferung der Mahlzeiten an die Wohnung der Schüler*innen erarbeitet werden. Dabei könnten die Einrichtungen und Initiativen, die jetzt schon Mahlzeiten herstellen, einbezogen werden, die Mahlzeiten weiterhin herzustellen oder zumindest zu den Schüler*innen auszuliefern. Das sollte für alle Schüler*innen, auch für die Berufsschüler*innen, gelten, wie es im Bildungspakt vorgesehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Bezirksversammlung Altona bittet gemäß § 27 die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung um kurzfristige Prüfung von Möglichkeiten der Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Familien, die BuT(Bildung und Teilhabe)-Leistungen erhalten. Hintergrund dieser Prüfung stellt der Ausgleich von entstandenen Mehrkosten durch die Essensversorgung für Familien im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zu einer zuverlässigen Versorgung mit Mahlzeiten durch die Regelsysteme dar. Eine zuverlässige Versorgung von Mahlzeiten bedeutet, dass die Mahlzeiten den Schüler*innen zuverlässig durch die vertraglich gebundenen Caterer oder Träger, Stadtteileinrichtungen oder Initiativen nach Hause geliefert werden sollen. Wenn das nicht möglich ist, soll geprüft werden, ob ein finanzieller Ausgleich bis zur generellen Schulöffnung möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, soll geprüft werden, ob den Einrichtungen und Initiativen, die die Versorgung ermöglicht haben, hierfür Kosten erstattet werden können.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit ist bis zur nächsten Ausschusssitzung über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

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