20-4652

Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord Gebietsabgrenzung des Aufstellungsbeschlusses und des Untersuchungsgebietes der Repräsentativuntersuchung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

In Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/ Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (BSW/ WSB) haben sich Randkorrekturen bezüglich der Gebietsabgrenzung für den Aufstellungsbeschluss und das Untersuchungsgebiet für die Repräsentativuntersuchung ergeben.

 

Zum einen soll die Bebauung südlich der Stresemannstraße in das Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung Altona-Nord einbezogen werden. Neben gewerblichen Betrieben befinden sich hier auch potentiell schützenswerte Wohnungen.

Des Weiteren wird es für sinnvoll gehalten, die Gebietsabgrenzung in einigen Bereichen zu begradigen. Hierzu sollen zwei gewerbliche Grundstücke in das Gebiet einbezogen werden (REWE, Max-Brauer-Allee 59 und Teile der gewerblichen Flächen auf dem Holstengelände zwischen der Wohnbebauung Harkortstraße 146 und 162).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Gebietsabgrenzung erst nach der Repräsentativuntersuchung abschließend festgelegt wird.

Jedoch können Flächen, die sich nicht vorher im Untersuchungsgebiet der Repräsentativuntersuchung befanden, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich in das endgültige Gebiet aufgenommen werden.

 

Anhänge

Karte mit geänderter Gebietsabgrenzung (Soziale Erhaltungsverordnung Altona-Nord)