21-0157

Sondernutzungsgenehmigungen von Events im Sternschanzenpark Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.11.2019
01.10.2019
03.09.2019
Sachverhalt

Seit nunmehr 28 Jahren finden die Veranstaltungen „Schanzenzelt“ des Vereins BAJAZZO e.V. sowie das „Schanzenkino“ des Veranstalters OutdoorCine in den Sommermonaten im Schanzenpark statt. Die Veranstaltungen gelten als etabliert und akzeptiert bei den lokalen Akteuren des Stadtteils und bilden einen festen Bestandteil der kulturellen Landschaft der Sternschanze.

 

Ausgehend von einem Vertrauensverhältnis zu den Veranstaltern wurden die Genehmigungen bisher gemäß des Leitsatzes „wie im Vorjahr“ erteilt.  Infolgedessen wurden die Erlaubnisse entsprechend der Angaben im Antrag erteilt. Allerdings mussten die zuständigen Stellen im Bezirksamt bei Überprüfungen im Jahr 2019 feststellen, dass sich die genehmigte und die tatsächliche Nutzung deutlich unterscheiden.

 

Im Falle des „Schanzenzelts“ betrifft dies zum einen die Flächengröße, welche von beantragten 850 qm zu 1500 qm in der tatsächlichen Nutzung abweicht. Des Weiteren wurde die Maßgabe von maximal zehn Konzerten am Abend im aktuellen Programm mit mindestens 16 Konzerten deutlich überschritten. Darüber hinaus wurde ein Biergarten mit Öffnungszeiten außerhalb der Spielzeiten aktiv beworben, welcher jedoch kein Bestandteil des Antrages bzw. der Erlaubnis war. Wiederholt wurde das widerrechtliche Abstellen von KFZ in der Grünanlage festgestellt. Die als Backstage Bereich erlaubten Bauwagen wurden nach Kenntnis der Verwaltung zum Zwecke des Wohnens für mehrere Personen genutzt. Zudem wurde das Toilettengebäude im Veranstaltungszeitraum nicht, wie vertraglich vereinbart, in akzeptablen Zustand der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gebühren für die die Überschreitung der von der Erlaubnis abweichenden Flächengröße wurden dem Veranstalter für 2019 nachträglich in Rechnung gestellt.

 

Auch im Falle des „Schanzenkinos“ wurde eine deutliche Überschreitung der genehmigten Fläche von 1000 qm auf 3300 qm in der tatsächlichen Nutzung festgestellt. Bei eingehender Prüfung haben die zuständigen Stellen im Bezirksamt festgestellt, dass eine deutliche Kommerzialisierung durch Promotion- und Sponsoring Maßnahmen im Rahmen der Veranstaltung stattfindet. Dass diese auf einer professionellen Ebene erfolgen, belegen die auf der Homepage veröffentlichten Mediadaten des Veranstalters, die darüber hinaus auf umfangreiche finanzielle Erlöse im sechsstelligen Bereich durch solche Maßnahmen schließen lassen. Das Bezirksamt steht dieser Praxis, welche im Grunde genommen Werbung in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bedeutet, sehr kritisch gegenüber – im Besonderen, wenn es sich um Sponsoren aus der Glücksspielbranche (Lotto) handelt. Auch Aktionen wie Promotion Stände, beispielsweise für Zimtschnecken, welche dem Veranstalter klar untersagt wurden, sind umgesetzt worden. Der hohe Grad an Kommerzialisierung in einer Grün- und Erholungsanlage wird von der Verwaltung sehr kritisch bewertet und widerspricht zunehmend der Verordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen. Es wird der Eindruck erweckt, dass die kulturellen Angebote zwar stattfinden, sie aber lediglich als Rahmen für kommerzielle Interessen dienen.

 

Generell misst das Bezirksamt kulturellen Angeboten – gerade im Sternschanzenpark als Gegenpol zu den Tendenzen der Partyfizierung im Stadtteil – einen hohen Stellenwert bei und betrachtet solche Nutzungen als grundsätzlich erhaltens- und förderungswert. Daher wurde bisher nur die Mindestgebühr von aktuell 0,10 Euro pro qm täglich berechnet. Dementsprechend sollte jedoch der kulturelle Aspekt im Vordergrund stehen. Selbstverständlich müssen Möglichkeiten der Gegenfinanzierung kultureller Angebote im Rahmen von kommerziellen Aktivitäten eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, nach einer Genehmigungspraxis, welche sowohl den Erfordernissen kultureller Veranstaltungen als auch den Richtlinien für die Sondernutzung in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gerecht wird.

 

Das Bezirksamt bittet den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport um weitere Beratung hinsichtlich der zukünftigen Genehmigungs- oder Ausschreibungspraxis und der Frage nach einem definierten Handlungsrahmen für die Erteilung der Erlaubnisse mit entsprechenden Auflagen.

Anhänge

Veranstaltungsübersicht, Fotodokumentation Promotion Schanzenkino und Toiletten im Sternschanzenpark