21-0371

Sondernutzungen im Sternschanzenpark Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.11.2019
Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 gebeten, für die weitere Beratung der zukünftigen Sondernutzungen im Sternschanzenpark ein Meinungsbild des Stadtteilbeirats einzuholen. Dies erfolgte in dessen Sitzung vom 23.10.2019. Der Vorstand Standpunkt.Schanze e.V. stellte der Verwaltung folgende Stellungnahme des Beirats zur Verfügung:
 

Der Stadtteilbeirat Sternschanze hat auf seiner letzten Sitzung erneut sehr lebhaft und kontrovers über die gestellten Fragen zur Eventnutzung des Sternschanzenparks diskutiert. Erneut war es nicht möglich, zu direkten Antworten auf die als kleinteilig empfundenen Fragen zu kommen.

 

Der Beirat war jedoch bemüht, dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport eine Einschätzung des Stadtteils zur Nutzung des Sternschanzenparks zu geben.

 

So wurde mit positivem Votum abgestimmt, dass alle bisherigen (langjährigen) Veranstaltungen gut angenommen werden und gerne auch weiterhin dort stattfinden sollten. Dabei sollen die in der Vergangenheit gefundenen Vereinbarungen unbedingt weiter als Rahmenbedingungen gelten (und auch seitens der Veranstalter eingehalten werden!!!).

 

Im Einzelnen wurden dazu angesprochen

 

Beim Zelttheater Bajazzo:

  • nicht mehr als 10 Konzerte / lautstärkeintensive Veranstaltungen (bspw. DJ-Sets) pro Spielzeit
  • kein Biergarten außerhalb des Zelts bzw. Speise-/Getränkeangebot nur im kleinen Rahmen während der Veranstaltungen

 

Beim Outdoor-Kino:

  • keine Veranstaltungen tagsüber, zu diesem Zeitpunkt Verfügbarkeit der Fläche für die Öffentlichkeit

 

Beim Kinderzirkus auf der vorderen Rasenfläche:

  • dieser wird generell als unproblematisch und erhaltenswert eingestuft

Generell:

  • keine Veranstaltungen mit mehr als ca. 500 Personen
  • keine Ausweitung der gesamten Nutzungsdauer der Fläche
  • Erhalt der öffentlichen Toilette
  • Unterhalt der öffentlichen Toilette durch die Veranstalter mindestens während der gesamten Nutzungsdauer
  • eine freie Vergabe der Fläche an andere Interessenten wird aufgrund der Ungewissheit über deren Veranstaltungsprogramm kritisch gesehen
  • Open-Air-Veranstaltungen wie laute Konzerte oder DJ-Sets werden aufgrund des dann völlig fehlenden Lärmschutzes abgelehnt
  • in diesem Zusammenhang wird erneut auf die extreme Lautstärke bei den Festen auf dem Schröderstift-Gelände hingewiesen

 

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