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Sondernutzungen Bahrenfelder Straße 177 - 187 Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Als pünktlich zum Altonale-Wochenende vor den Häusern Bahrenfelder Straße 177 – 187 die Straße für eine Sondernutzung verengt wurde, glaubten die Anwohner und Anlieger an einen dummen Scherz. Doch es war mitnichten ein Scherz, eher war es wohl Ausdruck bürokratischer Gedankenlosigkeit und eine weitere Illustration dessen, dass es keine weitsichtige Koordination der Nutzung des öffentlichen Raumes gibt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Wann sind die betreffenden Anträge auf Sondernutzung eingegangen?

 

  1. Wann sind die Sondernutzungsanträge für welchen Zeitraum genehmigt worden?

 

  1. Wann sind die betroffenen Anlieger über die Sondernutzung und die Blockade des Zuganges zu ihren Geschäften informiert worden?

 

  1. Wurde den Geschäftsinhabern die Möglichkeit eingeräumt, den Zugang zu ihren Geschäften durch Überwegungen zu erleichtern?

 

  1. Auf welche Bauanträge beziehen sich die Sondernutzungsgenehmigungen?

 

5.1  Wann wurden die Bauanträge gestellt?

5.2  Wann wurden die entsprechenden Baugenehmigungen erteilt?

5.3  Wann sind die entsprechenden Baubeginnanzeigen eingegangen?

 

  1. Wann wurden etwaige Tiefbaumaßnahmen welchen Inhaltes für welchen Zeitraum genehmigt?

 

  1. Ist dem Amt bekannt, dass innerhalb der Sondernutzungsflächen nur sporadisch gearbeitet wird?

 

  1. Wie soll zukünftig sicher gestellt werden, dass Baumaßnahmen zügig geschehen, damit die Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Bevölkerung  nicht unbillig ausgedehnt wird

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Der Antrag auf Sondernutzung ist am 21.03.2018 eingegangen.

 

Zu 2:

Die Sondernutzung wurde am 26.03.2018 für den Zeitraum vom 09.04.2018 bis 08.02.2019 erteilt.

 

Zu 3:

Dieses ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Zu 4:

Hinsichtlich der Baustelleneinrichtung wurde diese auf den Erhalt des Zugangs für die Gewerbeeinheiten optimiert.

 

Zu 5:

Neubau eines Mehrfamilienhauses (35 Wohneinheiten) mit Gewerbe im Erdgeschoss.

 

Zu 5.1:

Der Bauantrag ist am 07.01.2016 eingegangen.

 

Zu 5.2:

Die Baugenehmigung wurde am 04.10.2016 erteilt. Ein widerruflicher Ergänzungsbescheid für die Baustelleneinrichtung wurde am 04.10.2017 erteilt.

 

Zu 5.3:

Es liegt noch keine Baubeginnanzeige vor.

 

Zu 6:

Erlaubnis nach § 22 HWG (Aufgrabeschein) vom 18.05.2018 für die Bahrenfelder Str. 185. Gültig für den Zeitraum vom 23.05.2018 bis 08.06.2018 zur Kabelmontage, neue Trasse, Tiefe über 80 cm.

Erlaubnis nach § 22 HWG (Aufgrabeschein) vom 31.05.2018 für die Bahrenfelder Str. 177. Gültig für den Zeitraum vom 06.06.2018 bis 20.07.2018 zur Kabellegung, Kabelmontage, vorhandene Trasse (im Raum Bahrenfelder Str. 177 bis 183).

 

Zu 7:

Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

 

Zu 8:

Auf private Baustellenabläufe hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

Anhänge

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