Sondernutzung Schulterblatt / Beim Grünen Jäger Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)
Mit der Drucksache 20-4251 hatten wir Informationen zur Belegenheit Schulterblatt 1/Beim Grünen Jäger 26 erfragt. Nun sind die dort geltenden Baugenehmigungen ausgelaufen und von daher existiert kein Anlass für eine weitere Sondernutzungsgenehmigung des Öffentlichen Grundes für ein Baugerüst. Des Weiteren ist es so, dass die Verfügungsberechtigten mit einer temporär genehmigten Werbeanlage Geld generiert haben. Es hat insgesamt den Anschein, dass Wohnungen und Gewerbeflächen der gesellschaftlichen Nutzung entzogen wurden und dass durch einen Bauantrag und durch die Gerüststellung dies kaschiert werden sollte.
Genehmigte Bauanträge sollen Baumaßnahmen rechtlich organisieren, und die Sondernutzungsgenehmigung zur Erstellung von Gerüsten soll die Durchführung von Baumaßnahmen technisch stützen. Dass diese Instrumente eingesetzt werden, um die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Gebäuden zu unterlaufen und diese der Verrottung preiszugeben, ist nicht hinnehmbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Sondernutzungserlaubnis ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Zu 2:
Für die Zeit vom 23.02.2015 bis 30.06.2017 wurde für die Gebühren bereits eine Zwischenabrechnung getätigt. Die nächste Abrechnung erfolgt zum 31.07.2018.
Zu 3:
Die Gebühren werden per Gebührenbescheid erhoben.
Zu 4:
Die Höhe der Gebühr für die dreijährige Sondernutzung beträgt 26.817,60 Euro. Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen, Anlage 2, Ziffer 10 in Verbindung mit Anlage 1 berechnet.
Zu 5:
Unter der Anschrift "Schulterblatt 1" sind aktuell keine Personen gemeldet, der letzte Auszug erfolgte am 15.01.2016. Unter der Anschrift "Beim Grünen Jäger 26" erfolgte die letzte Anmeldung zum 16.05.2018, der letzte Wegzug am 22.05.2018.
Zu 6:
Über den Zeitpunkt der letzten Gewerbean- bzw. Gewerbeabmeldung in der Belegenheit Schulterblatt 1/ Beim Grünen Jäger 26, kann das Bezirksamt keine Angaben machen.
In der Belegenheit sind aber derzeit 11 Gewerbe ansässig.
Zu 7 und 8:
Dem Bezirksamt liegen über die Eigentumsübertragungen keine Erkenntnisse vor.
Zu 9:
Der Bauherr/ Grundeigentümer hat den Antragsvordruck unterschrieben und der Architekt die Bauvorlagen.
Gemäß § 1 Abs. 4 Bauvorlagenverordnung ( BauVorlVO) ist der Antragsvordruck vom Bauherren oder der Bauherrin zu unterschreiben.
Die Bauvorlagen sind von dem Entwurfsverfasser bzw. der Entwurfsverfasserin oder dem Fachplaner bzw. der Fachplanerin zu unterschreiben.
Zu 10:
Am 17.04.2018.
Zu 11:
Nein, der Antrag wurde vom Bauherrn wieder zurückgezogen, da es sich bei dem Bestandsgebäude Schulterblatt 1 lediglich um einen Teilabbruch von Gebäudeteilen wie einiger Decken und Wände handelt.
Diese sind aus statischen Gründen für eine Aufstockung nicht tragfähig (Torflinse). Die statische Prüfung sowie der Ersatz von bestehenden Gebäudeteilen wie Decken und Wänden erfolgt im Vorgang aus dem Jahre 2015 zu der bereits erteilten Baugenehmigung vom 09.03.2016, d.h. das Gebäude wird, wie im Bescheid vom 09.03.2016 genehmigt, hergestellt und an der Kubatur, der Nutzung sowie der Zahl der genehmigten 17 Wohnungen ändert sich nichts.
Zu 12 und 13:
Ja.
ohne
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