21-1171

Sicherung der Brünschenwiesen als Naturraum ohne Bebauung: Änderung des Bebauungsplanes Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2020
02.09.2020
27.08.2020
Ö 8.12
Sachverhalt

Der Bebauungsplan Rissen 7 wurde 1973 aufgestellt um die westlichen Bereiche der Flerrentwiete, insbesondere die heutige Reihenhausbebauung am Bellerbek und Hartkrögen, für den Wohnungsbau zu ordnen. Gleichzeitig wurden auch, auf Flurstücken weiter westlich, Flächen für eine Volksschule und Sportanlagen ausgewiesen.

 

2003 hat sich eine Bürgerinitiative für den Erhalt der Rissener Brünschenwiesen eingesetzt. Die Bezirksversammlung hat am 25. September 2003 einem Kompromiss dazu zugestimmt und sich damit im Kern den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger angeschlossen. 

 

2016 hat der Senat im Zuge einer Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage einen Bedarf für eine schulische Nutzung verneint. Im aktuell gültigen Schulentwicklungsplan ist in der Region 6 ebenfalls kein neuer Schulstandort am Standort Eibenkamp vorgesehen. 

 

Im April 2019 hat sich der Senat mit der Volksinitiative „Hamburg Grün erhalten“ auf eine Vielzahl von wichtigen Punkten verständigt, u.a. eine Bestandsgarantie des Senats für Landschaftsschutzgebiete. Der Grüngürtel der Brünschenwiesen zwischen B431 und Elbe gehört zum LSG Altona-Südwest und stellt einen Schutzbereich zum unmittelbar an die Landesgrenze stoßenden Gewerbe- und Industriegebiet der Nachbargemeinde dar. Ein Zerschneiden dieses Naturraums durch eine weiter ausdehnende Bebauung oder andersartige störende Nutzung entspricht nicht mehr den heutigen Zielen einer Stadtentwicklung, die Belange des Natur-, Arten- und Klimaschutzes als wichtige Maßstäbe erachtet.

 

Dem gegenüber steht die Nachricht, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung – entgegen des, nach langen Diskussionen mit Elternvertreterinnen und -vertretern sowie der Bezirksversammlung und Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft, festgestellten Schulentwicklungsplans – nun doch eine Bebauung dieser schätzenswerten Naturflächen plant. Öffentlich kommuniziert wurde dies bislang nicht, eine Beratung mit der Bezirkspolitik hat nicht stattgefunden.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird gem. § 27 BezVG aufgefordert, umgehend im Planungsausschuss ihre Überlegungen für mögliche Schulerweiterungen oder neue Schulstandorte in Rissen offenzulegen.

 

  1. Das Bezirksamt wird parallel hierzu gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert zu prüfen, welche rechtlichen Schritte für einen Schutz vor einer Bebauung ergriffen werden können für die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Rissener Dorfgrabens, westlich des Eibenkamps bzw. der Bebauung westlich Bellerbek im Geltungsbereich der Bebauungspläne Rissen 7 und 29 sowie der unbebauten Wald- oder Wiesenflächen im Geltungsbereich des Baustufenplanes bis zum Schulauer Weg. Die Kleingartenflächen sollen im Bestand erhalten bleiben.

 

 

Anhänge

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