Sicherheit am Elbufer ist ein Begehungsverbot geplant? Nachgehakt die Zweite Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Benjamin Eschenburg, Gesche Boehlich, Benjamin Harders und Florian Wesselkamp (alle Fraktion GRÜNE)
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2
Auch nach zwei Auskunftsersuchen zur Sicherheit am Elbufer (vgl. Drs. 22-0535 und Drs. 22-0679) besteht weiterer Aufklärungsbedarf. Der nächste Sommer steht bevor und ein Update über die angegebenen Prüfungen, bspw. über ein punktuelles Badeverbot, ist notwendig.
Auf Verwunderung stoßen die Ausführungen, dass offenbar ein einziges Mitglied oder einzelne Mitglieder der Bezirksversammlung zu einer Begehung am 18. September 2024 mit Vertreter:innen von BIS, BWI, HPA und DLRG eingeladen wurden, andere Fraktionen oder die Geschäftsstelle der Bezirksversammlungen darüber jedoch keine Information erhalten haben. Mit dem Verweis auf dem Datenschutz unterliegende personenbezogene Daten erweckt die Behörde den Anschein, die Fraktionen der Bezirksversammlung oder der Hamburgischen Bürgerschaft nicht gleich zu behandeln.
Wir bitten die Behörde für Wirtschaft und Innovation um Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) die Fragen wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die Einladung erfolgte durch die Wahlkreisabgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft Philine Sturzenbecher (SPD-Fraktion). Die anwesenden Mitglieder der Anwohnerinitiativen bzw. der Bezirksversammlung wurden nicht durch die BWI eingeladen, insofern ist die Frage nach diesen Teilnehmern auch nicht durch die BWI zu beantworten.
Zu 3. und 4:
Die Behördenleitung steht in regelhaftem Austausch mit Akteurinnen und Akteuren des politischen Raums, insbesondere auch Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben dem sachlichen Bezug zum Aufgabenbereich der BWI wird auch nach terminlicher Verfügbarkeit der Behördenleitung entschieden.
Zu 5:
Für die Badesaison des Jahres 2025 ist derzeit kein abschnittsweises Badeverbot für den Elbstrand angeordnet. Es werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt und evaluiert. Im Übrigen siehe Drs. 22-0535 und Bürgerschafts-Drs. 22/17570.
Zu 6:
Siehe Drs. 22-0535.
Zu 7:
Ab Mitte Mai soll die Verteilung der Flyer in den Geschäften vor Ort sowie durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die Polizei erfolgen. Zudem wird der Flyer per Mail über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) an alle Hamburger Schulen mit einem entsprechenden Anschreiben versendet. Im Übrigen siehe Drs. 22-0535.
Zu 8:
Bei Funktionsbezeichnungen kann es sich um sog. personenbeziehbare Daten handeln, wenn bekannt oder zu recherchieren ist, welche Person eine bestimmte Funktion bzw. ein bestimmtes Amt bekleidet. Für die Übermittlung personenbezogener Daten bedarf es stets einer Rechtsgrundlage. Liegt keine Einwilligung der Betroffenen vor,so bedarf es in der Regel einer gesetzlichen Regelung.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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