22-0866

Sicherheit am Elbufer – ist ein Begehungsverbot geplant? Nachgehakt die Zweite Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Benjamin Eschenburg, Gesche Boehlich, Benjamin Harders und Florian Wesselkamp (alle Fraktion GRÜNE)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Auch nach zwei Auskunftsersuchen zur Sicherheit am Elbufer (vgl. Drs. 22-0535 und Drs. 22-0679) besteht weiterer Aufklärungsbedarf. Der nächste Sommer steht bevor und ein Update über die angegebenen Prüfungen, bspw. über ein punktuelles Badeverbot, ist notwendig.

Auf Verwunderung stoßen die Ausführungen, dass offenbar ein einziges Mitglied oder einzelne Mitglieder der Bezirksversammlung zu einer Begehung am 18. September 2024 mit Vertreter:innen von BIS, BWI, HPA und DLRG eingeladen wurden, andere Fraktionen oder die Geschäftsstelle der Bezirksversammlungen darüber jedoch keine Information erhalten haben. Mit dem Verweis auf dem Datenschutz unterliegende personenbezogene Daten erweckt die Behörde den Anschein, die Fraktionen der Bezirksversammlung oder der Hamburgischen Bürgerschaft nicht gleich zu behandeln.

Wir bitten die Behörde für Wirtschaft und Innovation um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wer hat zu dem Treffen am 18. September 2024 eingeladen? Welcher politischen Ebene (Bezirksversammlung oder Bürgerschaft) gehört/gehören die einladende(n) Person(en) an? Welcher Partei oder Fraktion gehören die einladende(n) Person(en) an?
  1. Welche Mitglieder der Bezirksversammlung Altona oder der Hamburgischen Bürgerschaft haben am Treffen des 18. Septembers 2024 teilgenommen?
  1. Wie vielen Einladungen aus dem politischen Raum ist die Behörde für Wirtschaft und Innovation in 2023 2025 gefolgt? Wie viele Einladungen wurden versagt?
  1. Nach welchen Kriterien entscheidet die Behörde einseitigen Einladungen aus dem politischen Raum zu folgen?
  1. Werden BWI und/oder BIS ein abschnittsweises Badeverbot für den Elbstrand anordnen? Falls die Prüfung noch anhält, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet, wann wird dieses der Öffentlichkeit bekannt gegeben?
  1. Prüft der Arbeitskreis oder die Behörde ein Begehungsverbot für den Elbstrand? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Falls die Prüfung noch anhält, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet, wann wird dieses der Öffentlichkeit bekannt gegeben?
  1. Welche weiteren Maßnahmen (neben den bereits bekannten Flyern, überarbeiteten Schildern, Öffentlichkeitsarbeit) hat der Arbeitskreis oder die Behörde vereinbart?
  1. Aufgrund welcher Funktionen der teilnehmenden Personen soll es sich um personenbezogene Daten gemäß Datenschutz handeln. Bitte detailliert ausführen.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Einladung erfolgte durch die Wahlkreisabgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft Philine Sturzenbecher (SPD-Fraktion). Die anwesenden Mitglieder der Anwohnerinitiativen bzw. der Bezirksversammlung wurden nicht durch die BWI eingeladen, insofern ist die Frage nach diesen Teilnehmern auch nicht durch die BWI zu beantworten.

Zu 3. und 4:

Die Behördenleitung steht in regelhaftem Austausch mit Akteurinnen und Akteuren des politischen Raums, insbesondere auch Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben dem sachlichen Bezug zum Aufgabenbereich der BWI wird auch nach terminlicher Verfügbarkeit der Behördenleitung entschieden.

Zu 5:

r die Badesaison des Jahres 2025 ist derzeit kein abschnittsweises Badeverbot für den Elbstrand angeordnet. Es werden eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit umgesetzt und evaluiert. Im Übrigen siehe Drs. 22-0535 und Bürgerschafts-Drs. 22/17570.

Zu 6:

Siehe Drs. 22-0535.

Zu 7:

Ab Mitte Mai soll die Verteilung der Flyer in den Geschäften vor Ort sowie durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die Polizei erfolgen. Zudem wird der Flyer per Mail über die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) an alle Hamburger Schulen mit einem entsprechenden Anschreiben versendet. Im Übrigen siehe Drs. 22-0535.

Zu 8:

Bei Funktionsbezeichnungen kann es sich um sog. personenbeziehbare Daten handeln, wenn bekannt oder zu recherchieren ist, welche Person eine bestimmte Funktion bzw. ein bestimmtes Amt bekleidet. Für die Übermittlung personenbezogener Daten bedarf es stets einer Rechtsgrundlage. Liegt keine Einwilligung der Betroffenen vor,so bedarf es in der Regel einer gesetzlichen Regelung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 8.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.