Sechs Behindertenparkplätze im Trinitatisquartier: Bedarf und Auslastung Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)
Letzte Beratung: 01.06.2026 Mobilitätsausschuss Ö 9.4
Im Trinitatisquartier wurden kürzlich sechs Behindertenparkplätze unmittelbar nebeneinander eingerichtet. Zuvor handelte es sich an dieser Stelle um reguläre Parkplätze, die nach Angaben von Anwohnern gut ausgelastet waren. Seit der Umwidmung wird beobachtet, dass die Behindertenparkplätze bislang nur selten genutztwerden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Anzahl und Anordnung dieser Stellplätze dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Gleichzeitig besteht ein Interesse an einer nachvollziehbaren und bedarfsgerechten Nutzung des vorhandenen Parkraums im Quartier.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Straßenverkehrsbehörde PK21 beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Straßenverkehrsbehörde PK21 wird regelhaft vom Bezirk an Verfahren beteiligt oder um Auskunft gebeten,welche den öffentlichen Verkehrsraum betreffen.
Im vorliegenden Fall werden von der Bezirksversammlung Altona die Einrichtung von sechsBehindertenstellplätzen im Bereich des Trinitatisquartiers hinterfragt.
Zu 1:
Die Planung des Schulbaus Struensee-Campus beinhaltete die Erschließungvon Sportstätten, welche durch Personen mit Beeinträchtigungen, hier insbesondereRollstuhlsport Basketball auf Bundesligaebene, genutzt werden. Auf Grund der entsprechendenEinschränkungen der Sportler und der Nähe zum Wettkampfort wurdeder Standort ausgewählt
Zu 2:
Eine Nutzung von Flächen im Bereich des Struensee-Campus ist baulich bedingt nicht möglich. AlsPlanungsgrundlage wurden Einzelspiele, sowie Turnierveranstaltungen angegeben. Weitere nutzbareFlächen im direkten Umfeld sind nur bedingt verfügbar. Somit ist bei der Auswahl und Planung derParkstände die räumliche Nähe zum Wettkampfort gegeben.
Zu 3:
Die Straßenverkehrsbehörde führt keine Statistik über die Nutzung der Stellplätze.
Zu 4:
Eine Aufteilung auf verschiedene Örtlichkeiten ist auf Grund der vorhandenen Infrastruktur nicht
möglich. Zudem ist die räumliche Nähe ausschlaggebend gewesen.
Zu 5:
Zu der Bewertung des Bezirksamts kann die Straßenverkehrsbehörde PK21 keine Aussage treffen.
Zu 6:
Derzeit werden durch die Straßenverkehrsbehörde PK21 keine Überlegungen im Sinneder Anfrage getätigt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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